Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 212/2024 vom 12.03.2024

Landespreis für familienfreundliche Kommunen

Das nordrhein-westfälische Familienministerium lobt erstmalig einen Landespreis für Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus, die sich für die Bedarfe von Familien besonders engagieren.

’Wir leben Vielfalt’ – unter diesem Motto können sich alle Kommunen mit bereits bestehenden innovativen familienfreundlichen Konzepten oder auch Einzelprojekten bewerben, sofern sie in kommunale Leitbilder oder Gesamtkonzepte eingebunden sind. Ausgelobt werden Preise in Höhe von insgesamt rund 52.000 Euro. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Bertelsmann Stiftung, des Zentrums für interdisziplinäre Regionalforschung der Ruhr-Universität Bochum (ZEFIR), der Familienverbände NRW sowie des nordrhein-westfälischen Familienministeriums entscheidet über die Vergabe der Preise. Eine feierliche Preisverleihung ist für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant.

Familien, ihr Alltag und ihr Zusammenleben sind nach Mitteilung des MKJFGFI vielfältig. Viele Kommunen denken Familien schon heute ganz selbstverständlich in ihren unterschiedlichen Bedarfen und setzen familienorientierte Konzepte um, die genau dieser Vielfalt aus Familien und ihren Bedarfen Rechnung trägt. Familienformorientierte Ansätze beispielsweise für Alleinerziehende oder Regenbogenfamilien sind genauso willkommen wie generationsübergreifende Projekte oder Initiativen für Familien mit Zuwanderungsgeschichte.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 11. März 2024 und endet am 9. Juni 2024. Um insbesondere auch kleineren und mittleren Kommunen eine Beteiligung an der Ausschreibung zu ermöglichen, wurde der Verwaltungsaufwand für das Bewerbungsverfahren bewusst geringgehalten.

Weitere Informationen zur Bewerbung:

Bewerben können sich Kommunen mit bereits bestehenden familienfreundlichen Konzepten oder innovativen Einzelprojekten zum Themenschwerpunkt „Wir leben Vielfalt“, sofern sie in kommunale Leitbilder bzw. Gesamtkonzepte eingebunden sind, unter Angabe ihrer kommunalen Stammdaten (Einwohnerzahl / Bevölkerungsstruktur).

Die schriftliche Darstellung von Gesamtkonzepten oder Einzelprojekten sollte einen Umfang von mindestens drei und maximal zehn Seiten umfassen. Videos, falls zur Darstellung erforderlich, sind willkommen.

Die Bewerbungsunterlagen können im Zeitraum vom 11. März bis zum 9. Juni 2024 per E-Mail gerichtet werden an: familienkommune2024@mkjfgfi.nrw.de. Für mögliche Rückfragen stehen Mitarbeitende des Familienministeriums unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 0211 837-2751.

Az.: 35.1.0 – 002/002

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search