Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 250/2017 vom 09.03.2017

Landespreis NRW für gutes Bauen im geförderten Wohnungsbau

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lobt den Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau Nordrhein-Westfalen 2017 aus. Ausgezeichnet werden sollen herausragende Wohnkonzepte für unterschiedliche Zielgruppen mit erschwinglichen Mieten. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist Kooperationspartner des Verfahrens. Unterstützt wird das Verfahren auch durch die Baugewerblichen Verbände und den Baugewerbeverband Westfalen sowie durch die wohnungswirtschaftlichen Verbände VdW Rheinland-Westfalen und BfW NRW.

Der zum dritten Mal ausgelobte Landespreis will insgesamt den Blick schärfen für Gestalt- und Nutzungsqualitäten im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Auch bei einer deutlichen Steigerung der Bautätigkeit, wie sie gegenwärtig zu verzeichnen ist, sollen die Akteure die Qualität nicht aus dem Blick verlieren. Gesucht werden vorbildliche Beispiele für zeitgemäße, in ihrer Ausprägung und Formensprache qualitativ hochwertige Wohnungsbauten mit bezahlbaren Baukosten und Mieten.

Sie sollen den Bauherrinnen und Bauherren sowie den Baufachleuten Impulse für die zielgerichtete Konzeption und Umsetzung von sozialen Wohnkonzepten im öffentlich geförderten Wohnungsbau geben. Ausgezeichnet werden Wohngebäude, zu Wohngebäuden umgenutzte Nichtwohngebäude, Bau- und Wohngruppenprojekte sowie Gebäudegruppen und Wohnquartiere, die bei einer hohen Nutzungs- und Gestaltqualität unterschiedliche Bewohnergruppen ansprechen. Hierzu zählen auch besondere Wohnformen wie z. B. Studierendenwohnanlagen sowie Seniorenwohnanlagen und Wohnanlagen für Menschen mit Behinderungen.

Das Verfahren richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren sowie an ihre Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser. Die eingereichten Projekte müssen zwischen dem 1. Mai 2012 und dem 30. April 2017 fertiggestellt worden sein. Bei Wohnanlagen mit mehreren Bauabschnitten muss mindestens der erste Bauabschnitt fertiggestellt sein. Es entscheidet eine unabhängige Jury. Die Auszeichnung erfolgt voraussichtlich am 09.10.2017 durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung. Außerdem sollen die ausgezeichneten Objekte in einer Broschüre und einer Ausstellung dokumentiert werden. Bewerbungen für den Landespreis NRW 2017 können bis zum 07.05.2017 online eingereicht werden.

Der vollständige Auslobungstext und die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.mbwsv.nrw.de , www.aknw.de sowie auf den Seiten der Partner: www.vdw-rw.de , www.bfw-nrw.de , www.baugewerbeverband.de abrufbar.

Az.: 20.5.5-001/001 os

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