Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 647/2001 vom 20.10.2001
Landesprogramm Arbeit statt Sozialhilfe
Der Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie NRW Harald Schartau hat aktuell darüber informiert, daß im Jahr 2001 die zweite Hälfte der Verpflichtungsermächtigungen für das Landesprogramm Arbeit statt Sozialhilfe (ASS) nicht mehr freigegeben wird. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, daß eine Reihe konzeptioneller, finanztechnischer und verfahrensmäßiger Änderungen zum Landesprogramm geplant und es Ziel ist, ab 2002 die Förderung des Landes für arbeitslose Sozialhilfeempfänger auf vergleichbarem Niveau wie bei ASS, jedoch mit dem Akzent stärkerer arbeitsmarktfachlicher Transferorientierungen vorzuführen. Die Förderung soll zum Bestandteil der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik des Landes werden, um die vorgesehenen Aktivitäten in die Gesamtschau regionaler Beschäftigungsförderung einzubinden. Förderprojekte müssen daher einen Konsens auch in der regionalen Arbeitsmarktkonferenz erhalten. Gleichzeitig soll die neue Förderung entsprechend den Festlegungen im Landeshaushalt 2002 in die EU-Kofinanzierung einbezogen werden, was verfahrensmäßige Änderungen bei der Abwicklung der Förderung bedingt.
Der Minister verweist auf das Ziel der Landesarbeitsmarktpolitik, Arbeitslose auf möglichst direktem Weg wieder in das Beschäftigungssystem zurückzubringen. Es gehe daher darum, die bisher entwickelten positiven Ansätze bei ASS im Sinne einer Transferorientierung weiter zu verstärken und verbindlicher zu machen. Dies gelte auch für die schwerpunktmäßig bei ASS geförderten Zielgruppen von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern, die aufgrund unterschiedlicher Problemlagen nicht ohne weiteres und ohne besondere Unterstützungsleistungen vermittelbar sind. Erfahrungen etwa bei Jugend in Arbeit zeigten nämlich, daß auch schwierige Zielgruppen den Einstieg in das Beschäftigungssystem bewältigen können, wenn sie gezielte Hilfe zur Selbsthilfe erhalten.
Von daher stehe nicht die Erledigung bestimmter Aufgaben in gesellschaftlichen Bedarfsfeldern im Vorgrund, sondern von Beginn an müsse sich das Konzept daran ausrichten, welche Unterstützung die arbeitslosen Sozialhilfeempfänger benötigen, um im Beschäftigungssystem Fuß zu fassen. Persönliche und fachliche Kompetenz müßten gezielt gestärkt werden. Praktische Arbeitserfahrung behalte dabei als ein Element im Rahmen eines flexiblen Integrationskonzeptes ihre Bedeutung. Eckpunkte seien insbesondere:
- die persönliche Ansprache, eine gemeinsame Perspektivenentwicklung und Begleitung der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger
- eine frühere und umfassendere Einbeziehung von Unternehmen in den beruflichen Integrationsprozeß, in dem diese bei Eignungsbeurteilung, Feststellung von Qualifikationsbedarfen, Arbeitstraining sowie als potentielle Beschäftiger eine aktive Rolle übernehmen
- bei Bedarf gezielte Qualifikationsangebote zur Vorbereitung des Übergangs in Arbeit.
Die nähere inhaltliche Ausgestaltung der neuen Förderkonzeption sei derzeit noch in Arbeit und werde seitens des Ministeriums zeitnah mit den beteiligten Akteuren erörtert. Der Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen wird sich in seiner Sitzung am 30.10.2001 auf der Grundlage eines Referats von Ministerialdirigent Dr. Schäffer mit dieser Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik von der Maßnahmeorientierung zur Transferorientierung eingehend befassen.
Az.: III 844