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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 605/2018 vom 30.10.2018
Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ I
Das Land NRW wird Sportvereinen und Sportverbänden in dem Zeitraum von 2019 bis 2022 insgesamt 300 Millionen Euro für die Modernisierung, Instandsetzung und energetische Sanierung sowie für den barrierefreien Ausbau von Sportstätten zur Verfügung stellen. Dies gab die Staatskanzlei (StK NRW) durch Presseinformation 876/10/2018 vom 30.10.2018 bekannt.
In Anlehnung an das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ soll auch die Verwaltung des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ über die NRW.BANK abgewickelt werden, um deren Erfahrung im Fördergeschäft zu nutzen. Die Mittel sollen im Rahmen von Projektanträgen als Zuwendungen abgerufen werden können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Paket wird mittels Ergänzungsvorlage in den Haushaltsplan 2019 des Landes eingebracht.
Auf der Grundlage der bislang bekannt gewordenen Informationen ist davon auszugehen, dass Sportstätten in kommunaler Trägerschaft in das Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ nicht einbezogen werden sollen. Allerdings ist die Ergänzungsvorlage noch nicht veröffentlicht worden, sodass dieser Punkt zur Stunde nicht nachgeprüft werden kann.
Die Presseinformation der StK NRW vom 30.10.2018 ist im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/VUNys1 .
Az.: 44.1.1-006/002