Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 461/2023 vom 17.07.2023

Landesregierung setzt Förderung der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege fort

Das Familienministerium ermöglicht ab dem Schuljahr 2023/24 die Förderung weiterer rund 900 Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin. Bisherige Kitahelferinnen und -helfer sowie weitere Interessierte können mit der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege eine Qualifikation für die pädagogische Arbeit in Kitas erwerben und dauerhaft dort arbeiten. Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm im Zeitraum von 2023 bis 2024 rund elf Millionen Euro zur Verfügung.

Die Träger von Kindertageseinrichtungen können eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Da die Berufskollegs nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind, ist dieser Bildungsgang auch für Umschülerinnen und Umschüler offen.

Voraussetzungen für die Ausbildung zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger sind mindestens ein Hauptschulabschluss, ein Arbeitsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab Beginn des neuen Kitajahres am 1. August 2023 über die Laufzeit von zwei Jahren sowie ein entsprechender Schulplatz an einer Berufsfachschule bzw. an einem Berufskolleg.

(Quelle: Presseerklärung des MKJFGFI NRW)

Az.: 35.0.8.1-001/004

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