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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 643/2023 vom 25.09.2023
Landesregierung startet Prozess für zweiten Nationalpark in NRW
Fast 20 Jahre nach der erfolgreichen Gründung des Nationalparks Eifel soll in Nordrhein-Westfalen ein zweites Großschutzgebiet errichtet werden. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben die Ministerinnen Silke Gorißen und Mona Neubaur sowie Minister Oliver Krischer am 6. September 2023 den Startschuss für den entsprechenden Findungsprozess.
Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien darauf verständigt, dass ein zweiter Nationalpark ausgewiesen werden soll und dazu ein Interessenbekundungsprozess initiiert wird. Dieser Prozess soll bis Ende des ersten Quartals 2024 laufen.
In einem ersten Schritt soll ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren erfolgen. Die Initiative für eine Teilnahme an diesem Prozess kann sowohl aus der Politik als auch aus der engagierten Öffentlichkeit erfolgen. Interessierten Regionen und Kreisen werden verschiedene Hilfen zur Verfügung gestellt, um einen Partizipationsprozess für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich durchführen zu können. Die Landesregierung gewinnt so einen Überblick über potentielle Bewerberinnen und Bewerber für einen zweiten Nationalpark. In den Regionen kann ein Stimmungsbild in der Bevölkerung eingeholt und der Beteiligungsprozess bereits angeschoben werden.
Im Anschluss wird als zweiter Schritt ein qualifiziertes Antragsverfahren durchgeführt, das allen Kreisen und Regionen, unabhängig ihrer Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren, offenstehen wird. Dieser Antragsschritt dient der Landesregierung als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung einer Region und soll zudem eine Gebietskulisse für die Errichtung eines zweiten Nationalparks enthalten.
Danach erfolgt in einem dritten Schritt, wenn eine Region ausgewählt wurde, das formale Ausweisungsverfahren durch die Landesregierung. In diesem Verfahrensschritt erfolgt zunächst die Erarbeitung eines Verordnungsentwurfes für den zweiten Nationalpark in breiter Beteiligung und öffentlicher Auslegung.
Das Land unterstützt das Interessenbekundungsverfahren (1. Prozessschritt) auf mehreren Ebenen: Über eine vom Umweltministerium beauftragte Agentur können aus den interessierten Regionen Unterstützungsangebote zu Beratung, Moderation sowie zur Umsetzung von Veranstaltungen und Online-Dialogen abgerufen werden. Zusätzlich werden über die Bezirksregierungen Fördermittel bereitgestellt, um individuelle Formate der Meinungsbildung in den Regionen zu unterstützen. Diese Unterstützungsangebote kommen primär für kommunale Gebietskörperschaften, aber auch für Vereine und Verbände, deren Ziel die Unterstützung des Nationalparkdialoges ist, in Frage.
Weitere Informationen zum Findungsprozess können abgerufen werden auf der zentralen Informations- und Dialogplattform: www.nationalpark.nrw.de
Az.: 26.0.6-005/001 gr