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StGB NRW-Mitteilung 264/2023 vom 28.04.2023
Landesregierung stellt Kliniken 100 Millionen Euro zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung
Zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellt die Landesregierung den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern 100 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung. Das Geld soll in die Verbesserung der Energieeffizienz und die Stärkung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen fließen.
Gefördert werden zum Beispiel die Beschaffung von Photovoltaikanlagen oder die Optimierung der Beleuchtung (LED) oder von raumluft- und klimatechnischen Anlagen. Krankenhäuser, die die bereitgestellten Mittel in Anspruch nehmen wollen, können die Anträge bis zum 30. September 2023 einreichen.
Zudem schließt die Landesregierung eine Förderlücke bei den Preisbremsen der Bundesregierung für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme im Krankenhausbereich. Diese wird auf Basis der Bettenzahl zum Stichtag 31. März 2022 errechnet. Die Landesförderung unterstützt nun die Krankenhäuser, die so stark durch das Hochwasser geschädigt wurden, dass sie zu diesem Stichtag weniger Betten als für das Jahr 2020 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet haben und keinen anderen Ausgleich für diese Einbußen durch den Bund erhalten haben. Das Land stellt diesen Häusern eine pauschale Ausgleichszahlung zur Verfügung und nimmt hierfür eine Million Euro in die Hand.
Az.: 1.3-002/004