Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 577/2024 vom 15.08.2024

Landesumweltministerium weitet Herdenschutz-Förderung aus

Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz weiter aus. Das Umweltministerium NRW hat die Förderkulisse „Oberer Arnsberger Wald“ sowie die umgebende „Pufferzone Oberer Arnsberger Wald“ neu ausgewiesen. Mit der Erweiterung um insgesamt 902 km² können nun für etwas mehr als die Hälfte der Landesfläche (52 Prozent) Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten.

Im Rahmen des Wolfsmonitorings wurde im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis mehrfach ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW3199f nachgewiesen. Bei dem weiblichen Wolf handelt sich um einen Abkömmling aus dem sächsischen Wolfsterritorium Gohrischheide. Aufgrund mehrfacher Nachweise – drei Wildtier- und ein Nutztierriss - über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) davon aus, dass dieses Tier standorttreu geworden ist.

Förderkulissen für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben. In den Förderkulissen werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestehen großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Im Jahr 2024 stehen eine Million Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung.

Informationen zu der neuen Förderkulisse

Die neue Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald hat zusammen mit der Pufferzone eine Gesamtgröße von 902 km². Sie umfasst den westlichen Teil des Hochsauerlandkreises und damit einen bedeutenden Anteil des Arnsberger Waldes mit seinen ausgedehnten Wäldern im Bereich von Arnsberg und Meschede. Nach Norden hin erstreckt sich die Förderkulisse in den südlichen Teil des Kreises Soest, wo ebenfalls bedeutende Teile des Arnsberger Waldes im Bereich von Möhnesee und Warstein liegen. Weiter nördlich wird sie im Bereich von Ense, Möhnesee und Warstein durch den Übergang von den Wäldern des Arnsberger Waldes in die Agrarlandschaft der Soester Börde begrenzt. Im Süden bilden Bundesautobahnen, dichte Siedlungsstrukturen sowie die Ruhr erkennbare Grenzen. Im Südwesten grenzt sie an die bestehende Pufferzone um die „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ sowie im Nordosten an die bestehende Pufferzone um die „Förderkulisse Senne – Eggegebirge“.

Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald

Die Abgrenzung des zentralen „Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald“ umfasst auf einer Fläche von 322 km² folgende Städte und Gemeinden:

Hochsauerlandkreis: Städte Arnsberg (nördlich A46 und östlich A445) und Meschede (nördlich A46 und westlich B55).

Kreis Soest: Stadt Warstein (westlich B55 und südlich B516), Gemeinden Möhnesee (südlich B516) und Ense (östlich A445 und südlich B516 / Waltringer Weg).

Pufferzone Oberer Arnsberger Wald

Zur umliegenden „Pufferzone Oberer Arnsberger Wald“ zählen auf einer Fläche von 580 km² die folgenden Städte und Gemeinden:

Hochsauerlandkreis: Städte Arnsberg (südlich A46 und westlich A445) und Meschede (südlich A46 und östlich B55).

Kreis Soest: Stadt Warstein (östlich B55 und nördlich B516), Gemeinden Möhnesee (nördlich B516), Ense (westlich A445 und nördlich B516 / Waltringer Weg) und Rüthen.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen und Karten zu den neuen und bestehenden Förderkulissen finden Sie unter: https://www.wolf.nrw/wolf/de/management

Aktuelle NRW-spezifische Daten zum Thema Wolf (z. B. regionale Nachweise von Wölfen) veröffentlicht das LANUV auf dem Wolfsportal unter: www.wolf.nrw

Über das Umweltportal NRW besteht die Möglichkeit, sich über neue Wolfsnachweise per E-Mail oder SMS informieren zu lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service

Die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer NRW bietet eine kostenfreie Beratung für Präventionsmaßnahmen an:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm

Az.: 26.0.6-004/002 gr

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