Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 644/2023 vom 25.09.2023

Landesumweltministerium weitet Herdenschutz-Förderung aus

Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz weiter aus. Für fast die Hälfte der Landesfläche können nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem wurde die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestehen großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um die Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.

Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes. Wie für alle Bundesländer ist auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in Nordrhein-Westfalen verbleiben.

Informationen zu den neuen Fördergebieten

Detaillierte Informationen und Karten zu den neuen und bestehenden Fördergebieten finden Sie unter: https://www.wolf.nrw/wolf/de/management

Das Fördergebiet „Westmünsterland“ (1.661 km²) hat inklusive der Pufferzone eine Gesamtgröße von 4.090 km² und umfasst Flächen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Kleve, Recklinghausen, Wesel sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Duisburg, Gelsenkirchen und Oberhausen. Erstmalig sind die Städte Coesfeld und Dülmen Bestandteil des Fördergebiets.

Das Fördergebiet „Märkisches Sauerland“ hat eine Größe von 775 km². Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1.299 km². Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der kreisfreien Stadt Hagen.

Das Fördergebiet „Dümmer-Geest-Niederung“ wurde ausgewiesen, da sich in Niedersachsen unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen drei Wolfsterritorien etabliert haben. Das Fördergebiet hat eine Größe von 515 km² und umfasst zusammen mit der angrenzenden Pufferzone mit einer Größe von weiteren 636 km² den gesamten Kreis Minden-Lübbecke.

Aktuelle NRW-spezifische Daten zum Thema Wolf (z. B. regionale Nachweise von Wölfen) veröffentlicht das LANUV auf dem sog. „Wolfs-portal“ im Internet unter www.wolf.nrw.

Über das Umweltportal NRW besteht die Möglichkeit, sich über neue Wolfsnachweise per E-Mail oder SMS informieren zu lassen:
https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service

Die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer NRW bietet eine kostenfreie Beratung für Präventionsmaßnahmen an:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm

Az.: 26.0.6-004/002 gr

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