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StGB NRW-Mitteilung 401/2018 vom 08.08.2018
NRW-weiter Warntag am 6. September 2018
Mit dem Runderlass „Warnung und Information der Bevölkerung in Brand- und Katastrophenschutz – Warnerlass –“ (MBI.NRW. 2018 Seite 351) wird in Nordrhein-Westfalen erstmalig ein landesweiter Warntag festgelegt, der jährlich am ersten Donnerstag im September stattfinden wird. Das Ministerium des Innern hat den StGB NRW jetzt darüber informiert, dass Premiere des landesweiten Warntages am 6. September 2018 ist.
Ziel des landesweiten Warntages ist es, die Bevölkerung für das Themenfeld Warnung zu sensibilisieren. Häufig wissen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr, was Warnsignale bedeuten oder wie man sich im Ereignisfall richtig verhält. Der landesweite Warntag soll dabei helfen, das Thema Warnung wieder mehr ins Bewusstsein zu rücken und im Sinne von „Mein Schutz ist auch meine Verantwortung“ die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu stärken. Themenschwerpunkt des ersten landesweiten Warntages werden die Bedeutung der Sirenensignale sowie grundlegende Informationen zu Warnanlässen, Warnmitteln und Verhaltenshinweisen sein.
Damit bei Gefahrenlagen richtig reagiert werden kann, sollen den Bürgerinnen und Bürgern Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Auf diese Weise wird zugleich die Arbeit der Einsatzkräfte erleichtert. Für die kommenden Jahre ist beabsichtigt, den landesweiten Warntag jeweils unter einen anderen Themenschwerpunkt zu stellen. Wegen der vorgesehenen begleitenden Öffentlichkeitsarbeit nimmt das Ministerium unmittelbar Kontakt mit den Kommunen auf, um vorbereitete Informationen weiterzugeben.
Az.: 15.2.12-005