Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 173/2013 vom 29.01.2013

Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2013

Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen erfüllen vielfältige gesellschaftliche Funktionen als städtische Grünflächen, ökologisch wertvolle Refugien und Orte des Natur- und Umwelterlebens. Sie bieten Orte der Freizeit und Entspannung, die Möglichkeit zur Eigenerzeugung von Obst, Gemüse und Blumen und leisten wichtige Beiträge für gesellschaftliche Integration, kulturelle Vielfalt und Stadtkultur. Daher sucht das Land Nordrhein-Westfalen - inzwischen zum siebten Mal - Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Projekte auszeichnen.

Das Land hat deshalb den Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2013 ausgeschrieben, an dem sich die Kommunen und Vereine im Land ab sofort beteiligen können. Der NRW-Wettbewerb ist zugleich die Vorauswahl für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen. Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden in Abstimmung mit ihren kleingärtnerischen Organisationen. Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2013. Bewertungskriterien sind die Einbindung der Anlage in die städtebauliche Entwicklung, das Engagement der Mitglieder für die Integration, ökologische Aspekte, die Gestaltung und Nutzung einzelner Gärten und die besondere Initiative Einzelner oder von Vereinsgruppen. Die Anmeldung zum Landeswettbewerb erfolgt durch die jeweilige Kommune in Kooperation mit der örtlichen Kleingärtnerorganisation.

Die Bewerbungsunterlagen können im Internet unter www.umwelt.nrw.de oder bei den nordrhein-westfälischen Landesverbänden der Kleingärtner unter www.gartenfreunde-rheinland.de und www.kleingarten.de heruntergeladen werden.

Az.: II/1 611-25

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