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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 108/2017 vom 08.12.2016
Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2017
Zum achten Mal sucht das Land Nordrhein-Westfalen Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen auszeichnen. Dazu wurde der Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2017 ausgeschrieben, an dem sich Kommunen und Vereine im Land ab sofort beteiligen können. Der NRW-Wettbewerb ist zugleich die Vorauswahl für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen.
Erstmals 2017 können sich Kommunen auch mit Urban Gardening-Projekten außerhalb des Kleingartenbereichs vorstellen, sofern sie sich auch parallel mit Kleingartenanlagen bewerben. Damit soll die enge Verbindung zwischen neuen und etablierten Formen der gärtnerischen Aktivitäten in der Stadt unterstützt, die Zusammenarbeit gestärkt und die Vielfalt der Möglichkeiten des urbanen Gärtnerns einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden.
Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden in Abstimmung mit ihren kleingärtnerischen Organisationen. Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2017. Bewertungskriterien sind unter anderem die Einbindung der Anlage in die städtebauliche Entwicklung, das Engagement der Mitglieder für die Integration, ökologische und stadtklimatische Aspekte und hierzu beispielhafte Projekte. Weitere Kriterien sind die Gestaltung und Nutzung einzelner Gärten und die besondere Initiative Einzelner oder von Vereinsgruppen.
Die Anmeldung zum Landeswettbewerb erfolgt durch die jeweilige Kommune in Kooperation mit der örtlichen Kleingärtnerorganisation. Die Bewerbungsunterlagen finden sich im Internet bei den nordrhein-westfälischen Landesverbänden der Kleingärtner unter www.gartenfreunde-rheinland.de und www.kleingarten.de sowie auf den Seiten des NRW-Landwirtschaftsministeriums unter https://www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/acker-und-gartenbau/kleingaerten-und-kleingartenanlagen/ .
Az.: 20.1.9