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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 97/1996 vom 20.02.1996
Landeswettbewerb Vorbildliche Campingplätze in der Landschaft
Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Landeswettbewerb 1996 "Vorbildliche Campingplätze in der Landschaft" ausgeschrieben. Dieser Wettbewerb will wieder hervorragende Leistungen als Beispiele herausheben und dadurch dazu beitragen, daß die Anzahl vorbildlicher Campingplätze zunimmt. Der Nachfrage nach der Urlaubs- und Freizeitform "Camping" muß aus Sicht des Landes ein Angebot entgegengestellt werden, das
- die berechtigten Wünschen der Benutzer berücksichtigt,
- in der Standortwahl der angestrebten räumlichen Entwicklung entspricht,
- sinnvoll in die Landschaft und das Siedlungsgefüge eingeordnet ist und
- den Erfordernissen des Umweltschutzes genügt.
Teilnehmerberechtigt sind alle Halter - natürliche und juristische Personen - von Campingplätzen, die hierzu nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften die Genehmigung haben. Für den nachgeschalteten Bundeswettbewerb 1996 können Campingplätze, die beim Bundeswettbewerb 1988 bereits eine Goldplakette erhalten haben, nicht teilnehmen. Eine sachverständige Landesbewertungskommission ist vom Wirtschaftsministerium bereits berufen worden, ihr gehört ein Vertreter des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes an.
Die Teilnehmer am Landeswettbewerb werden gebeten, alle erforderlichen Unterlagen bis zum 10.4.1996 an das Ministerium - Referat Tourismus und Gastgewerbe -, Postfach, 40190 Düsseldorf, zu senden, und zwar
- Übersichtskarte und Luftbild
- Flächennutzungsplan, Landschafts-, Grünordnungs- bzw. Gestaltungsplan, Bebauungsplan, Bau- und Lagerpläne
- Lichtbilder, die die Gestaltung und Ausstattung des Campingplatzes in Betrieb zeigen
- Prospekte, Platzordnung, Gebührenordnung
- Erläuterungen zu den Beurteilungskriterien
- Darstellung der beabsichtigten künftigen Entwicklung
- Angaben über die Geländenutzung vor Einrichtung des Campingplatzes.
Das Ministerium wird die in Frage kommenden Landessieger bis zum 1.7.1996 zur Teilnahme an dem Bundeswettbewerb an die Geschäftsstelle der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft melden.
Az.: III 770 - 56