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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 597/2013 vom 12.07.2013
Landtag beschließt LEP Großflächiger Einzelhandel
Der Landtag stimmte am 10.07.2013 dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW — Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel) zu. Daher ist davon auszugehen, dass der LEP, der als Verordnung beschlossen worden ist, noch vor der Sommerpause bekannt gemacht wird. Er tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit dem Außerkrafttreten des LEPro NRW am 31.12.2011 existierte keine landesplanerische Regelung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels mehr. Wegen des Inhalts des LEP Großflächiger Einzelhandel und die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen verweisen wir auf den Schnellbrief Nr. 122 vom 05.07.2013
Az.: II 617-17/1 gr-ko