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StGB NRW-Mitteilung 367/2008 vom 09.06.2008
Landtag NRW verlängert Geltung der Videoüberwachung
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung vom 05.06.2008 der Verlängerung des § 15a PolG NRW zugestimmt. Dieser gibt der Polizei die Möglichkeit, zur Verhütung von Straftaten unter bestimmten Umständen öffentlich zugängliche Orte per Videokamera zu überwachen und die Bilder für 14 Tage zu speichern. Die im Jahr 2003 zuletzt geänderte befristete Befugnis wäre in diesem Jahr ausgelaufen, wenn der Landtag sie nicht verlängert hätte. Nun ist eine weitere Frist von fünf Jahren zur erneuten Prüfung der Maßnahmen vorgesehen. Bislang machen die Kreispolizeibehörden von Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach von der Regelung Gebrauch. Im Rahmen der Verlängerung bezweifelte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Gegensatz zu Vertretern der Polizei die Wirksamkeit der Überwachungen.
Az.: I/2 101-01-1