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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 848/2004 vom 10.11.2004
Landtag verabschiedet Gesetz zu NKF
Der Landtag hat am 10.11.2004 das Gesetz über die Einführung eines Neuen Kommunalen Finanzmanagements in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens (NKFG NRW) verabschiedet. Damit hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Abkehr von der Kameralistik für die Städte und Gemeinden beschlossen.
Die Übergangsfrist für die flächendeckende Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in den Städten und Gemeinden wurde entsprechend der Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW von drei auf vier Jahre erweitert, so dass die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen spätestens zum 01.01.2009 nach den Grundsätzen des NKF buchen und haushalten müssen. Außer der Regelung bezüglich der Übergangsfrist wurden aus dem Gesetzentwurf keine Vorschriften mehr verändert. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit verabschiedet, alle im Landtag vertretenen Fraktionen, bis auf die FDP-Fraktion, haben dem Gesetz zugestimmt.
Das Gesetz wird in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden, so dass das In-Kraft-Treten planmäßig zum 01.01.2005 erfolgen wird.
Az.: IV/1 904-05/6