Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 69/2015 vom 21.01.2015

Laufbahnlehrgang für den gehobenen bautechnischen Dienst

Das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf beabsichtigt, für Anwärter und Anwärterinnen des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden einen Lehrgang mit abschließender Laufbahnprüfung einzurichten. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes NRW (VAP gbaut.D-Gem).

Diese VAP gbaut.D-Gem sieht als Einstellungstermin den 01. Mai eines jeden Jahres vor. Einstellungskörperschaften können sein alle Gemeinden und Gemeindeverbände. Auf § 3 Abs. 2 VAP gbaut.D-Gem. wird hingewiesen. Gem. § 4 VAP gbaut. D-Gem ist ein Auswahlverfahren vor der Entscheidung über die Einstellung obligatorisch.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung teilt sich der Lehrgang auf in einen Einführungslehrgang (Juni 2015) und einen Abschlusslehrgang (Januar 2016 bis Juni 2016). Der Unterricht findet grundsätzlich täglich von 08:00 bis 13:15 Uhr statt. Den Anwärterinnen und Anwärtern werden nicht nur die Grundlagen der einschlägigen Verwaltungsrechtsdisziplinen und des kommunalen Finanzmanagements vermittelt, sondern sie werden auch fachrichtungsbezogen und praxisorientiert auf ihre spätere Verwendung vorbereitet.

Das Entgelt für den Lehrgang einschließlich der Laufbahnprüfung beträgt 2.750,- EUR (Lehrgang 2.500,- EUR, Prüfung 250,- EUR). Anmeldungen sollten möglichst bis spätestens 12.04.2015 unter Beachtung der Einstellungsvoraussetzungen (insbesondere § 1 VAP gbaut.D-Gem) vorliegen. Das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen bietet einen derartigen Lehrgang ebenfalls an. Sollte die Zahl der Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung von Parallellehrgängen beider Institute nicht ausreichen, findet der Lehrgang 2015/2016 nur in Düsseldorf statt.

Für nähere Auskünfte steht das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf zur Verfügung. Ansprechpartner ist Gerhard Lange, Tel. 0211 89-95788, Fax 0211 89-29023, E-Mail: gerhard.lange@duesseldorf.de .

Az.: II/1 660-00

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