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StGB NRW-Mitteilung 475/2015 vom 05.08.2015
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt in NRW 2014
Nach Mitteilung von Information und Technik NRW haben Ende 2014 104.298 Personen Sozialhilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Dies seien 4,7 Prozent mehr Empfänger/-innen als Ende 2013 (damals: 99 631) gewesen. Bei den Empfängern habe es sich im vergangenen Jahr überwiegend um Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (92,3 Prozent) gehandelt. Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten in Nordrhein-Westfalen fast so viele Frauen (47,6 Prozent) wie Männer (52,4 Prozent).
Nahezu zwei Drittel (65,4 Prozent) der nordrhein-westfälischen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt hätten Ende 2014 in Einrichtungen (z. B. in Wohn- oder Pflegeheimen) gelebt. Mit durchschnittlich 55,8 Jahren seien die Leistungsbezieher in Einrichtungen etwa zwölf Jahre älter gewesen als Empfänger, die nicht in Einrichtungen untergebracht gewesen seien (43,5 Jahre).
Die Statistiker haben darauf hingewiesen, dass beispielsweise Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gehabt hätten. Dauerhaft voll erwerbsgeminderten Frauen und Männern im Alter von 18 bis 64 Jahren sowie älteren Menschen ab 65 Jahren stünden bei Bedürftigkeit hingegen Grundsicherungsleistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII zu.
Az.: III/2 810-12