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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 556/2004 vom 15.07.2004
LDS prüft .eu-Domains
Am 23.07.2004 teilte das Innenministerium NRW mit, dass das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik die Anträge der Körperschaften des öffentlichen Rechts, also auch der Kommunen, prüfen wird, wenn diese eine Internetadresse mit der neuen Endung ".eu" registrieren möchten.
Zwar steht noch nicht fest, wann und über wen die Registrierung für die neue Top-Level-Domain (TLD) laufen wird (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 405/2004), das LDS wird jedoch selbst keine Anträge entgegennehmen, sondern in einem späteren Schritt in der Sunrise-Period (dem vorgeschalteten Zeitraum der Bearbeitung bevorrechtigter Antragsteller) prüfen, ob tatsächlich eine Berechtigung einer öffentlichen Körperschaft vorliegt. Hierdurch soll verhindert werden, dass z.B. Privatpersonen Städtenamen unberechtigt für die TLD ".eu" nutzen.
Az.: G/3-1 805-00