Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 703/2005 vom 20.09.2005

LDS-Studie zum demografischen Wandel

Der demografische Wandel, gekennzeichnet durch die Schrumpfung der Bevölkerung und die Alterung der Gesellschaft, erfasst viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Neueste Zahlen dazu wurden kürzlich vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (www.lds.nrw.de) im 21. Band „Statistische Analysen und Studien“ veröffentlicht.

So wird bis zum Jahre 2040 in NRW mit einen Rückgang der Bevölkerung von aktuell 18,1 Millionen auf 16, 9 Millionen zu rechnen sein. Nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern auch die Altersstruktur der Bevölkerung wird sich verändern. Eine Veränderung der Altersstruktur geht einher mit neuen Bedürfnissen der Einwohner der Gemeinden, die bei kommunalen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen, wollen die einzelnen Kommunen längerfristig attraktiv bleiben. Kommen in NRW zurzeit auf 100 potentiell erwerbsfähige Personen im Alter von 20 bis 60 ca. 45 Senioren, so wird dieser Wert bis zum Jahre 2040 auf 65 gestiegen sein. Gleichzeitig wird der Anteil der Jugendlichen weiter abnehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur regional sehr unterschiedlich darstellt. Den Berechnungen des LDS NW zufolge wird der Wandel der Bevölkerung sowohl im Hinblick auf den Bevölkerungsrückgang als auch auf die Altersstrukturverschiebung in den Kreisen weit weniger drastisch verlaufen als in den kreisfreien Städten. Somit werden gerade die kreisfreien Städte in NRW in verstärktem Maße mit den Folgen des demografischen Wandels zu kämpfen haben.

Legt man diese Bevölkerungsvorausberechnungen weiterführenden Modellrechungen zugrunde, so ergeben sich Einsichten in mögliche gesellschaftsstrukturelle Folgen dieser demografischen Entwicklung, die gerade auch aus kommunaler Sicht aufschlussreich sind. So ist insbesondere auch die Entwicklung privater Haushalte von Interesse, als die Nachfrage auf wichtigen Märkten (z.B. Abwasser- und Abfallbeseitigung) mehr über Haushalte als Individuen bestimmt wird. Die Zahl der Haushalte wird bis 2020 noch um knapp 250.000 auf 8,54 Millionen zunehmen, um ab diesem Zeitpunkt bis 2040 um 430.000 bzw. 5% auf 8,1 Millionen abzunehmen, wobei auch hier regionale Unterschiede festzustellen sind. Während in den Kreisen von NRW noch bis 2020 mit einer Steigerung der Zahl der Haushalte um über 10 % oder fast 500.000 gerechnet werden kann, hat der Rückgang in den städtischen Gebieten bereits eingesetzt. Hinsichtlich der Größe der Haushalte ist ein genereller Trend zu kleineren Haushalten zu beobachten. Diese Entwicklung gemeinsam mit der niedrigen Geburtenrate führen dazu, dass sich der Anteil der Haushalte mit Kindern weiter verringert. Auch in der Altersstruktur der Einzelhaushalte lassen sich deutliche Veränderungen feststellen. Bis 2040 werden knapp 40 % aller Einpersonenhaushalte von Personen im Alter von 70 oder mehr Jahren geführt werden.

Auswirkungen hat die Entwicklung der Haushalte mit der Tendenz zu immer kleineren Haushalten, die von älteren Menschen geführt werden, insbesondere auch auf den Immobilienmarkt. Zwar wird der Bedarf an Wohneinheiten noch bis 2020 um 140.000 Einheiten auf 7,79 Millionen steigen. Bis 2040 wird der Bedarf an Wohneinheiten dann allerdings auf 7,4 Millionen zurückzugehen, wobei von dem Rückgang insbesondere großflächige Wohneinheiten ab 90 qm betroffen sein werden. Im Hinblick auf die Altersstruktur ist beachtlich, dass 2040 jede fünfte Wohneinheit von einer Bezugsperson im Alter von 75 oder mehr Jahren bewohnt sein wird, was einen Anstieg von 60 % bedeutet. Allerdings weist die Entwicklung im Wohnungsbedarf auch deutliche regionale Unterschiede auf. Während die rückläufige Entwicklung in den kreisfreien Städten NRWs bereits eingesetzt hat, wird in den Kreisen noch mindestens bis 2020 ein Plus von 7,2 % oder knapp 300.000 Wohneinheiten zu verbuchen sein.

Der demografische Wandel hat auch direkten Einfluss auf den Arbeitsmarkt. Die Zahl der Erwerbspersonen wird bereits mittelfristig bis 2020 zurückgehen. Das Minus bis zum Jahre 2020 beträgt je nach Erhebungsmethode zwischen 78.000 und 330.000 Personen. Auch die Altersstruktur der Erwerbspersonen wird sich verändern. Bis 2020 wird knapp jede dritte Erwerbsperson 50 Jahre oder älter sein. Im Gegenzug wird die Zahl junger Erwerbspersonen dramatisch sinken. Bis 2020 wird es zu einem Rückgang der Zahl der 30 bis 50 jährigen Erwerbspersonen um fast 20 % oder etwa 800.000 kommen. In der Veränderung der Erwerbspersonenzahl lassen sich innerhalb NRWs wieder erhebliche regionale Unterschiede feststellen. Während in den kreisfreien Städten bis 2020 mit einer Abnahme der Erwerbspersonenzahl um 4,8 % gerechnet werden kann, können in den Kreisen bis 2020 noch Zuwächse um 5 % erwartet werden.

Die Alterung der Gesellschaft als einer der Haupttrends des demografischen Wandels hat auch Folgen im sozialen und gesundheitlichen Bereich. Insbesondere erhöht sich mit zunehmendem Alter der Gesellschaft das Risiko der Pflegebedürftigkeit. So ist für das Jahr 2040 in NRW mit über 700.000 Pflegebedürftigen zu rechnen. Dies bedeutet gegenüber dem aktuellen Stand einen Anstieg von ca. 250.000 Personen, wovon drei Viertel bereits 2020 erreicht sein werden. Aufgrund der zunehmenden Zahl Alter Menschen wird es auch zu einer strukturellen Veränderung innerhalb der Gruppe der Pflegebedürftigen kommen. Insbesondere der Anteil hochbetagter Menschen mit 80 und mehr Jahren wird erheblich steigen. Dies hat wiederum zur Folge, dass mit Zunahme dieser Personengruppe zwangsläufig der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit zunimmt.

Für die Pflegestufe III ist bis zum Jahr 2040 mit einer Zunahme von über 60 % gegenüber dem aktuellen Stand zu rechnen. Diese Entwicklung wird zu einer verstärkten Professionalität und Fachlichkeit im Pflegebereich führen. Während die Pflege durch Laien nämlich nur um 47 % ansteigt, wird die Nachfrage nach stationärer und ambulanter Versorgung bis 2040 um 58 % bzw. 65 % zunehmen. Dieser allgemeine Anstieg der Pflegebedürftigkeit fällt regional sehr unterschiedlich aus. Während in denjenigen Gebieten, in denen gegenwärtig die Altersstruktur noch relativ ausgeglichen ist – dies sind hauptsächlich die Kreise – der Anstieg recht gravierend sein wird, wird der Anstieg in den Gebieten, in denen der Anteil alter und hochaltriger Menschen bereits jetzt relativ hoch ist – dies sind insbesondere die kreisfreien Städte – vergleichsweise moderat ausfallen.

Ebenso wie im Bereich der Pflegebedürftigkeit hat die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung auch Einfluss auf die Entwicklung der Zahl der Krankenhausfälle, die bereits bis 2020 um fast 500.000 oder ca. 10 % wachsen und einen Wert knapp unter 4,36 Millionen erreichen wird. Den überwiegenden Teil bildet nämlich der Zuwachs der Krankenhausfälle im fortgeschrittenen Alter. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Krankenhausfälle steigt auch die Summe der jährlich geleisteten Pflegetage um 5,5 Millionen auf 44,5 Millionen im Jahr 2020.

Az.: III 870

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