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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 604/2023 vom 26.09.2023
Leichtere und schnellere Arbeitsaufnahme für Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland
Der Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen ist eine immense Herausforderung für die Arbeitgeber, Beschäftigten, Patientinnen und Patienten sowie die Gesellschaft insgesamt. Der demografische Wandel wird diese Situation weiter verschärfen. Es ist daher sinnvoll, Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland für eine Beschäftigung zu gewinnen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) betont, dafür brauche es aber auch bei der Berufsanerkennung eine Willkommenskultur, die sich ausdrückt in einer wertschätzenden und pragmatischen Herangehensweise, sodass Menschen in ihren erlernten Berufen bei uns schnell arbeiten können. Die Einzelheiten regelt das MAGS in einer neuen Verordnung.
Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland benötigen zur Ausübung ihres Berufes eine Berufserlaubnis. Hierfür müssen sie neben dem erfolgreichen Abschluss beziehungsweise der Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildung nachweisen, dass sie die deutsche Sprache im erforderlichen Maße beherrschen, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet sind.
Bislang gab es zu den Nachweispflichten keine klaren Vorgaben. Fehlende Konkretisierungen führten zu Unsicherheiten und teils langwierigen Verfahren. Die neue Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW definiert erstmalig einheitliche und moderne Standards, die dieses Verfahren auch vollständig aus dem Ausland ermöglicht und damit den gesamten Prozess vereinfachen und beschleunigen soll.
Die Verordnung regelt konkret, welche Unterlagen in welcher Form durch die Behörden angefordert werden dürfen und durch die Fachkraft einzureichen sind. Darüber hinaus definiert sie die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse, deren Nachweis und legt verbindliche Regeln für das Verfahren zur Sprachprüfung fest.
Die Verordnung bildet daher einen wichtigen Baustein zur Fachkräfteoffensive der Landesregierung.
Die Verordnung ist auf dieser Internetseite des NRW-Innenministeriums abrufbar.
Fachkräfteoffensive NRW
Die Landesregierung hat eine Fachkräfteoffensive gestartet, um mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und Kooperationen, dem akuten und drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ist dabei ein zentrales Handlungsfeld.
(Quelle: Presseerklärung des MAGS)
Az.: 37.0.6.1-001/008