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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 710/2005 vom 31.08.2005
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit hat jüngst folgende Zahlen zu den Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II publiziert:
1,499 Mio. Personen leben von den Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie bilden 803.300 sog. Bedarfsgemeinschaften.
Unter den knapp 1,5 Mio. Personen in den Bedarfsgemeinschaften sind 1,082 Mio. erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb), alle eHb sind zugleich Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Rd. 60 % der eHb (645.100) sind arbeitslos, d.h. sie stehen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung, die anderen 436.000 eHb sind aktuell nicht arbeitslos.
Wichtige Gründe, warum eHb nicht arbeitslos sind: Schulbesuch (rd. 1/3 der nicht arbeitslosen eHb ist im Alter zwischen 15 und unter 25), allein erziehend mit Kindern unter 3 Jahren, aktuelle Krankheit, Berufstätigkeit (über 15 Std./Woche) mit geringem Einkommen.
Weitere 417.500 Personen sind nichterwerbsfähige Hilfebedürftige, weit überwiegend (405.200) unter 15 Jahre alt, dieser Personenkreis ist identisch mit den Sozialgeld-Beziehern.
Jede Bedarfsgemeinschaft erhält im monatlichen Durchschnitt 899 Euro. Darin enthalten sind insbesondere 361 Euro für Arbeitslosengeld II, 306 Euro für Unterkunft und Heizung sowie 211 Euro Sozialversicherungsbeiträge (ebenfalls jeweils im Durchschnitt).
Die Kosten für Unterkunft und Heizung variieren von 240 Euro für allein stehende Personen bis zu 538 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit 5 und mehr Personen.
Weitere Einzelheiten sind unter www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/detail/l.html veröffentlicht.
Az.: III 810 - 2