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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 167/1999 vom 05.03.1999
Leitbilder der nordrhein-westfälischen Verkehrspolitik
Der neue nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Verkehrsminister Steinbrück hat jetzt bei der Vorstellung der Eckpunkte seiner Verkehrspolitik vor dem Verkehrsausschuß des Landtages darauf hingewiesen, daß sich die nordrhein-westfälische Verkehrspolitik am Leitbild von Ehrgeiz, Ehrlichkeit und Effizienz orientiere. Das Land habe den Ehrgeiz, mit einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur die Chancen zu nutzen, die Nordrhein-Westfalen durch seine Lage im Herzen der prosperierenden europäischen Wirtschaftsregionen habe. Dazu gehöre aber die ehrliche Einschätzung der finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte und der politische Wille, diese Mittel so effizient wie möglich einzusetzen. Dies bedeute auch, daß eine Reihe von lieb und bequem gewordenen verkehrspolitischen Glaubenssätzen auf den Prüfstand gehörten.
Als Eckpunkte bezeichnete der Minister u.a., daß das Verkehrsministerium bis Anfang 2000 die Vorarbeiten für eine Fortschreibung der NRW-Luftverkehrskonzeption leisten werde, daß noch in diesem Jahr im Schienenverkehr der Einstieg in ein NRW-Ticket und in eine einfachere Tarifstruktur geschaffen werden solle. Als problematisch gewichtete der Minister Hoffnungen in der Vergangenheit, insbesondere Güterverkehr in kurzer Zeit auf Schiene und Wasserstraße verlagern zu können. Der enorme Zuwachs beim Gütertransport finde zu großen Teilen weiter auf der Straße statt. Der Trend zum Lkw-Transport sei nicht gebrochen. Darauf habe sich die Verkehrspolitik einzustellen. Er werde deshalb bei den Haushaltsverhandlungen auf erheblich mehr Geld für die Erhaltung und den weiteren Ausbau des Landesstraßennetzes in den kommenden Jahren drängen.
Die Notwendigkeit, Finanzmittel künftig verstärkt in die Erhaltung des Straßennetzes fließen zu lassen, hat auch der NWStGB in seinen kürzlich veröffentlichten Empfehlungen zur Erhaltung des kommunalen Straßennetzes deutlich gemacht. Die Empfehlungen sind in der Geschäftsstelle abrufbar.
Az.: III/1 441-50