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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 16/2022 vom 31.01.2022
Leitfaden für alternative Finanzierungswege bei Erneuerbaren Energien
Die Produktion erneuerbarer Energien soll wettbewerbsfähiger werden. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist deshalb unter anderem angelegt, dass die Förderung bei den etablierten Technologien zeitlich begrenzt ist. In dem Maße, in dem die EEG-Vergütung nicht mehr verfügbar oder weniger attraktiv ist, stellt sich die Frage nach alternativen Finanzierungs- und Vermarktungswegen. Hierzu gibt ein neuer Leitfaden von der dena und der Marktoffensive Erneuerbare Energien wertvolle Hinweise. Der Leitfaden richtet sich primär an die Wirtschaft, ist aber auch für Kommunen bzw. kommunale Unternehmen, die sich in der Erzeugung von erneuerbaren Energien engagieren bzw. engagieren wollen, von Interesse.
Das Auslaufen der Förderung für etablierte Erzeugungstechnologien trifft in eine Zeit, in der nach den Plänen der neuen Bundesregierung der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 80 Prozent bis zum Jahr 2030 steigen soll. Es muss daher zusätzlich zu den klassischen staatlichen Fördermechanismen privates Kapital mobilisiert werden, um die sehr großen Installationsvolumen anzustoßen. Ein zentrales Finanzierungselement sind sog. Power Purchase Agreements (PPAs), deren Funktionsweise der Leitfaden erläutert.
PPAs sind langfristige zivilrechtliche Abnahmeverträge für Strom, die bilateral zwischen dem Stromerzeuger als Verkäufer und dem Stromabnehmer als Käufer abgeschlossen werden. Sie regeln im Wesentlichen die Liefermenge, den Preis und die Laufzeit des Vertrags und sollen stabile und prognostizierbare Cashflows für die Betreibergesellschaft sicherstellen.
PPAs kommen insbesondere für folgende Konstellationen in Betracht:
- Für „Altanlagen“: Die staatliche Förderung ist ausgelaufen und es bleibt noch die Vermarktungsvariante über PPAs.
- Für „Bestandsanlagen“ und „Neuanlagen“: Die Vermarktung über PPAs kann ökonomisch vorteilhafter sein, weil zum Beispiel ein höherer Preis erreicht werden kann oder Restriktionen des EEG vermieden werden können: Es entstehen keine Strafzahlungen aufgrund späterer Fertigstellung, die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung kann später eingeholt werden und die Wertkomponente „Herkunftsnachweis“ kann separat vermarktet werden.
- Grüner Wasserstoff: Die Vermarktung über PPAs ist notwendig, um die Strombelieferung von Power-to-X-Anlagen sicherzustellen.
Anmerkung
Wenngleich sich der Leitfaden vor allem an die Wirtschaft richtet, ist er für Kommunen bzw. kommunale Unternehmen, die sich in der Erzeugung von erneuerbaren Energien engagieren bzw. engagieren wollen, von Interesse.
Besonders hilfreich ist, dass die Unterschiede einer PPA- und einer EEG-Vermarktung erläutert werden sowie die Ausgestaltung von PPAs und Implikationen für die Finanzierung von EE-Anlagen.
Daneben werden auch der finanzrechtliche Rahmen und die Risiken einer PPA-Finanzierung dargestellt sowie die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel für PPAs. So sind beispielsweise über das Programm „Energie vom Land“ der Rentenbank Bürgerwindparks, aber auch Windenergieanlagen, die sich im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort befinden, förderfähig.
Diesen Leitfaden und weitere Informationen finden sie unter:
Az.: 28.6.9.-013/001 we