Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 203/2018 vom 13.03.2018

Leitfaden für kommunale Rechenzentren zu EU-Datenschutz-Grundverordnung

Ab 25. Mai 2018 müssen alle Kommunen die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen. Diese Pflicht trifft auch die kommunalen IT-Dienstleister. Auch für sie stellt sich deshalb die Frage, welche Veränderungen das neue Datenschutzrecht mit sich bringt und wie diesem bezogen auf das originäre Aufgabenportfolio in rechtlicher, technisch-organisatorischer und vertraglicher Sicht zu begegnen ist.  

Die Vitako, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, hat jetzt einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, in dem IT-Dienstleister erfahren, wie sie ihre bereits vorhandenen Regelwerke und Verträge modifizieren sollten, um DSGVO-Konformität zu erreichen. Nähere Informationen sowie der Leitfaden sind unter https://www.vitako.de/SitePages/Pressemeldungen.aspx abrufbar.

Az.: 17.1.4-001/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search