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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 203/2018 vom 13.03.2018
Leitfaden für kommunale Rechenzentren zu EU-Datenschutz-Grundverordnung
Ab 25. Mai 2018 müssen alle Kommunen die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen. Diese Pflicht trifft auch die kommunalen IT-Dienstleister. Auch für sie stellt sich deshalb die Frage, welche Veränderungen das neue Datenschutzrecht mit sich bringt und wie diesem bezogen auf das originäre Aufgabenportfolio in rechtlicher, technisch-organisatorischer und vertraglicher Sicht zu begegnen ist.
Die Vitako, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, hat jetzt einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, in dem IT-Dienstleister erfahren, wie sie ihre bereits vorhandenen Regelwerke und Verträge modifizieren sollten, um DSGVO-Konformität zu erreichen. Nähere Informationen sowie der Leitfaden sind unter https://www.vitako.de/SitePages/Pressemeldungen.aspx abrufbar.
Az.: 17.1.4-001/001