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StGB NRW-Mitteilung 446/2017 vom 14.08.2017
Leitfaden und FAQs zur EU-Datenschutzgrundverordnung
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat einen Leitfaden sowie FAQs zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für kommunale Unternehmen verfasst. Die Fragen und Antworten sind aber großteils auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Verwaltungen von Interesse.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt zum 25. Mai 2018 unmittelbar in Kraft und soll das Datenschutzrecht innerhalb der EU reformieren. Dabei vereinheitlicht die neue DSGVO das Datenschutzrecht innerhalb der EU, in der zukünftig die gleichen Standards gelten. Ein wesentliches Ziel der neuen Grundverordnung ist es, den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu ermöglichen. Dazu zählen umfassende Informationsrechte für Nutzer und damit Auskunftspflichten für Unternehmen.
Das "Frage-und-Antwort"-Papier sowie die FAQs sind im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://www.vku.de/energie/veroeffentlichungen-gutachten/neues-datenschutzrecht-aus-bruessel-und-berlin-was-muessen-kommunale-unternehmen-beachten.html .
Az.: 17.1.7-001/001