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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 83/2015 vom 18.12.2014
Leitfaden "Urbanes Grün" aktualisiert
Das NRW-Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes NRW hat den Leitfaden für Planerinnen und Planer „Urbanes Grün — Konzepte und Instrumente“ aktualisiert. Die neu aufgelegte Broschüre soll Städte und Gemeinden bei der Entwicklung des urbanen Grüns unterstützen und anhand von Beispielen aus der kommunalen Praxis veranschaulichen, welche Bedeutung Freiraumentwicklung und urbanes Grün für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung haben.
Darüber hinaus leistet der Leitfaden einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um „resiliente Städte“. Denn zu den beschriebenen Handlungsfeldern gehören auch die Bekämpfung innerstädtischer Hitzeinseln, die Entsiegelung und Umgestaltung von Plätzen, Höfen und Straßenräumen, die Schaffung von grünen multifunktionalen Retentionsflächen, die Vernetzung von Grünraum, die Neuentdeckung überkommener Infrastrukturen und die Anlage von standfesten Bäumen im Straßenraum. Zu 11 Handlungsfeldern des urbanen Grüns werden ausführliche Hinweise und Beispiele aufgeführt und mit Links der Zugang zu vertiefenden Information gegeben.
Der Begriff „Urbanes Grün“ umfasst sowohl die klassischen Grün- und Freiflächen wie öffentliche Parks, Promenaden, Ufergrünzüge, Kleingärten, Sportanlagen und Friedhöfe als auch das kleinteilige Quartiers- und Grundstücksgrün mit Pocketparks, Plätzen, Höfen, Vorgärten, Siedlungsgrün sowie begrünte Gebäudeflächen. Zunehmend werden auch die Straßen und Wege in der Stadt als städtischer Freiraum entdeckt und als Bewegungs- und Aufenthaltsraum genutzt.
Aus diesem Grund werden in der Broschüre auch die Straßen- und Verkehrsräume mit betrachtet. Darüber hinaus wird das Grün der urbanen Landwirtschaft und der Stadtwälder einbezogen, welches für die Erholung und den Ausgleich in der Stadt-Umland-Verflechtung bedeutsam ist. Das urbane Grün ist auch Teil der städtischen Infrastruktur. Es ermöglicht einen veränderten Umgang mit Regenwasser, in dem das Wasser in den Dunstflächen versickert oder zur Kühlung verdunstet.
Mit dem Leitfaden sollen nicht nur Politik, Verwaltung sowie Planerinnen und Planer angesprochen werden, sondern auch mögliche Allianzen und Synergien identifiziert werden, mit denen Grundstückseigentümer und zivilgesellschaftliche Akteure eingebunden werden. Mit dem Leitfaden werden Lösungsansätze aufgezeigt, insbesondere auch dort, wo urbanes Grün auf Interessensgegensätze und rechtliche Hemmnisse stößt und die Umsetzung erschwert ist. Schließlich werden Kriterien- und Checklisten als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt.
Der Leitfaden kann über die gemeinnützigen Werkstätten Neuss , Am Henselgraben 3, 41470 Neuss oder per E-Mail unter mbwsv@gwn-neuss.de unter Angabe der SB-Nr. 147 bezogen werden. Es steht auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mbwsv.nrw.de unter der Rubrik "Service / Broschüren" als pdf-Version zum Download zur Verfügung.
Az.: II gr-ko