Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 643/2021 vom 29.11.2021

Leitfaden "Was ist ein Tiny-Haus?"

Im Oktober 2021 hat der Bundesverband Mikrohaus den Leitfaden „Was ist ein Tiny Haus? Definition – Abgrenzung – Erklärung“ veröffentlicht. Inhaltlich beschäftigt sich dieser mit den unterschiedlichen Arten und Verwendungsmöglichkeiten von sogenannten „Tiny Houses“ bzw. „Tiny Häusern“ und den Grundzügen ihrer baurechtlichen Behandlung.

Bei dieser Art von Gebäuden handelt es sich um Kleinstwohnformen, die dennoch vollwertige Gebäude der Gebäudeklasse I sind. Dementsprechend unterliegen sie grundsätzlich den je nach Nutzungsart erforderlichen baurechtlichen Anforderungen. Näheres wird im Leitfaden in Kurzform dargestellt.

Zudem wird sich mit zehn verschiedenen Arten dieser Kleinsthäuser, ihrer jeweiligen Einordnung und den nach Art des Gebäudes möglichen Nutzungsarten beschäftigt. So wird von Modulbauten bis zu Hausbooten das breite Spektrum der bauchtechnischen Möglichkeiten vorgestellt.

Weiterhin findet sich eine kurze Ausführung zur Klassifizierung nach Beweglichkeit/ Mobilität.

Zu finden ist der Leitfaden in Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Städtebau.

Az.: 20.1.4.6-004/001 gr

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