Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 430/2020 vom 15.06.2020

Leitfaden zum städtischen Güterverkehr veröffentlicht

Die Denkfabrik Agora Verkehrswende empfiehlt Städten und Gemeinden in einem nun veröffentlichten Leitfaden „Liefern ohne Lasten – Wie Kommunen und Logistikwirtschaft den städtischen Güterverkehr zukunftsfähig gestalten können“, eigene Strategien für die Gestaltung des Güterverkehrs zu entwickeln. Die Publikation bietet einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen, mit Beispielen für die Erarbeitung von Güterverkehrskonzepten, die Erhebung relevanter Daten sowie für die Raum- und Verkehrsplanung.

Trends im städtischen Güterverkehr

Der Leitfaden, der unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Bert Leerkamp von der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag von Agora Verkehrswende sowie unter Mitwirkung eines breiten Kreises an Stakeholdern erstellt wurde, skizziert mehrere Trends, die den städtischen Güterverkehr in den kommenden Jahren prägen werden. So wird die Flächenkonkurrenz in Städten mit wachsender Bevölkerung zunehmen und der Güterverkehr mehr Menschen auf gleicher Fläche versorgen müssen, von Handel und Gastronomie über Handwerks- und Kundendienste bis zur Abfallentsorgung.

Digital gestützte Vertriebsformen werden nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren an Bedeutung gewinnen und die Zusammenarbeit von Handel und Logistik erleichtern. Paketzusteller werden stärker auf Paketstationen setzen, um Zustellungen an die Haustür zu reduzieren. Fahrzeugflotten werden auf elektrische Lkw und Lastenräder umgestellt. Das Potenzial von Zustellungen mit vollautonomen Fahrzeugen wird in dichten Stadträumen hingegen als begrenzt eingeschätzt.

Vorgeschlagene Maßnahmen für Bund, Länder und Kommunen

Ohne gezielte Steuerung drohen durch den wachsenden städtischen Güterverkehr mehr Verkehrsaufkommen und Emissionen, mehr Konflikte um Stadtraum, steigende Unfallgefahr und höhere Kosten. Als Maßnahmen schlägt der Leitfaden insbesondere vor, Ladezonen sowie Niedrig- bis hin zu Nullemissionszonen einzurichten. Auch zentrumsnahe Mikrodepots, neue Konzepte für Fußgängerzonen und mittelfristig die Einführung von Straßennutzungsgebühren seien sinnvoll. Damit könnten Kommunen Anreize schaffen für Speditionen, Liefer- und Kundendienste sowie Handwerksbetriebe, Fahrten zu bündeln und auf Elektrofahrzeuge umzustellen.

Agora Verkehrswende empfiehlt Städten ab einer Größe von 200.000 Einwohnern, mindestens eine Vollzeitstelle in der Verwaltung für den Güterverkehr einzurichten. Hier sollten alle Fäden zu Strategieentwicklung, Datenerhebung, Planung und Dialog zusammenlaufen. Der Leitfaden benennt daneben Praxisbeispiele für die Entwicklung von Güterverkehrskonzepten aus mehreren europäischen Metropolen.

Bund und Ländern legt Agora Verkehrswende nahe, die Kommunen bei der nachhaltigen Gestaltung des städtischen Güterverkehrs zu stärken und einen regulatorischen Flickenteppich zu verhindern, zum Beispiel bei der Einführung von Gebühren für die Nutzung von Straßen in der Innerstadt oder durch die Schaffung eines eigenen Verkehrszeichens für die Ausweisung von Ladezonen.

Anmerkung der Geschäftsstelle

Für funktionierende Städte und Gemeinden sind Güterverkehre unabdingbar. Der vorgelegte Leitfaden der Agora Verkehrswende bietet einen umfassenden Blick auf die derzeitige Entwicklung und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung des städtischen Güterverkehrs. Im Rahmen eines fachlichen Begleitkreises waren zahlreiche Vertreter der Logistik- und Paketbranche als auch kommunale Praktiker und Verbände an der Erstellung der Publikation beteiligt. Gerade das Thema der Stadtlogistik birgt viel Konfliktpotenzial vor Ort. Dem kann nur durch Dialog sowie abgestimmte und gut kommunizierte Maßnahmen begegnet werden. Die Rolle eines kommunalen Logistikbeauftragten ist zu unterstreichen angesichts einer Vielzahl an involvierten Bereichen in den Stadtverwaltungen und Wirtschaftsfördereinrichtungen. Doch auch hier stellt sich, wie beim kommunalen Klimaschutz oder der Elektromobilität die Frage, wie zusätzlichen Aufgabenstellungen in den Kommunalverwaltungen abgedeckt und finanziert werden können.

Ausschlussverfahren wie emissionsfreie Innenstädte entfalten ihre Wirkung nur bei entsprechendem Ausbau nachhaltiger Mobilitätsalternativen und alternativer Lieferkonzepte, weswegen wir uns für eine Stärkung der Angebote anstelle von Verboten aussprechen. Der DStGB hat bereits 2018 gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Handelsverband Deutschland und dem Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. eine gemeinsame Positionierung verfasst, worin unter anderem der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Kommunen die Möglichkeit einräumen, anhand der örtlichen Bedingungen (weitere) Privilegierungen wie Ladezonen auszuweisen, damit städtischer Wirtschaftsverkehr erleichtert abgewickelt und das Parken in zweiter Reihe effektiv reduziert werden kann.

Im Zuge der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde ein neues Sinnbild „Lastenfahrrad“ eingeführt. Somit wird es den Straßenverkehrsbehörden ermöglicht, speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorzuhalten. Für die Konsolidierung von Sendungen und die nachhaltige Belieferung mittels Lastenrädern und weiteren E-Fahrzeugen sollten zudem die Logistikanbieter mehr Kooperation wagen. Die Kommunen können durch die Bereitstellung attraktiver Flächen diese Kooperationen und innovative Zustellkonzepte fördern.

Weitere Informationen

Der Leitfaden ist abrufbar unter www.agora-verkehrswende.de

Absichtserklärung „Lebenswerte Innenstädte“: www.dstgb.de

Az.: 33.1.3-004/001

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