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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 658/2015 vom 07.10.2015
Leitfaden zum VOB-Eröffnungstermin
Die Stadt Regensburg (Vergabeamt) hat mit der ausdrücklichen Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung zwei von ihr im Rahmen ihres Qualitätsmanagements ausgearbeitete Leitfäden zum VOB-Submissionstermin übersandt. Diese Anleitungen betreffen sowohl Verhandlungsleiter als auch Schriftführer. Sie regeln im Einzelnen das Verfahren für den VOB-Eröffnungsterminen nach §§ 14 VOB/A bzw. 14 EG VOB/A. Auch wenn diese „Anweisungen“ der Großstadt Regensburg nicht unbedingt 1:1 auf jede kleine Gemeinde übertragbar sind, sind sie grundsätzlich zur Orientierung auch in anderen Kommunen geeignet.
Konkret dargestellt werden die Arbeitsabläufe sowohl für Verhandlungsleiter als auch für Schriftführer bei Angebotseröffnungen. Mit einbezogen in die Tätigkeitsbeschreibung sind jedoch auch Elemente der formalen Prüfung der Angebote nach §§ 16 VOB/A bzw. 16 EG VOB/A.
Die im Rahmen des Qualitätsmanagements gemeinsam von den Fachstellen und den zuständigen Vergabesachbearbeitern im Vergabeamt der Stadt Regensburg erarbeiteten Anweisungen dienen dazu, den Submissionstermin, aber auch die Prüfung und Wertung der Angebote, effizient durchzuführen. Hierdurch sollen die erforderlichen Entscheidungen und Beschlüsse für die Vergabe herbeigeführt werden.
StGB NRW-Mitgliedskommunen können die Anweisungen für Verhandlungsleiter und für Schriftführer bei VOB-Eröffnungen im StGB NRW-Internetangebot (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo & Service — Bauen und Vergabe herunterladen.
Az.: II/1 21.1.2.1