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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 733/2016 vom 05.10.2016
Leitfaden zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
Mit der am 18. April 2016 in Kraft getretenen Reform des Vergaberechts wurde auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt, die ein einheitliches Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen zu ihrer Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen darstellt. Um das EEE-Standardformular elektronisch auszufüllen, bietet die Europäische Kommission einen Onlinedienst an (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nun einen "Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)" erstellt, der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das Ausfüllen der EEE erleichtern soll. Der Leitfaden kann auf der BMWi-Website abgerufen werden unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html). Er steht für StGB NRW-Mitgliedskommunen außerdem im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik "Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Vergabe" bereit.
Az.: 21.1.1.2