Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 158/2019 vom 05.03.2019

Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen in NRW

Die Reaktivierung von Brachflächen ist in NRW mit seinen altindustriell geprägten Regionen in Verbindung mit der Sanierung von Altlasten ein wichtiger Baustein für die Reduzierung des Flächenverbrauchs. Für eine effektive kommunale Planung müssen zunächst die Brachflächenpotenziale einer Kommune ermittelt und anschließend so aufbereitet werden, dass für alle Beteiligten die erforderlichen Angaben zur Lage und Art der Flächen verfügbar gemacht werden. Zur Erfassung von Brachflächen stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) seit 2015 einen Leitfaden zur Verfügung.

Der LANUV-Leitfaden beschreibt die notwendigen Datengrundlagen sowie Arbeitsschritte zur Erfassung von Brachflächen und stellt Identifizierungsmerkmale solcher Flächen an Beispielen vor. Zudem werden Hinweise zur Datenhaltung, Fortschreibung und Erweiterung beispielsweise für kommunale Brachflächenkataster gegeben.

In NRW gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Erfassung von Brachflächen und zur Bereitstellung von Flächeninformationen in einem Kataster. Durch das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten vom 11.06.2013 wurde jedoch die Ermittlung von Flächenpotenzialen als Abwägungsgrundlage festgeschrieben. Das städtebauliche Bodenschutzgebot des § 1 a Abs. 2 BauGB Nr. 4 wurde dahingehend ergänzt, dass die Umwandlung von landwirtschaftlich oder als Wald genutzten Flächen nachvollziehbar begründet werden soll.

Der LANUV-Leitfaden beschreibt die Erfassung von Brachflächen im Siedlungsbereich. Betrachtet werden Flächen mit einer gewerblich-industriellen, verkehrlichen oder sonstigen baulichen Vornutzung inklusive Wohngebäude und einer Mindestgröße von 500 Quadratmetern, die Potenzial für neue Nutzungen bieten.

Um die Kenntnisse über Brachflächen und ihren Stellenwert im Flächenmanagement zu erhöhen, wird die Erfassung von Brachflächen durch das NRW-Umweltministerium unterstützt. Projekte zur Erfassung von Brachflächen werden in NRW nach den Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien mit einem Fördersatz von 80 Prozent gefördert.

Interessierte Kommunen können die Zuwendungen bei den regional zuständigen Bezirksregierungen beantragen. Die Förderung ist an eine einheitliche und nachprüfbare Vorgehensweise geknüpft, die in dem Leitfaden beschrieben ist. Die Vorgehensweise bietet aber wegen der unterschiedlichen Randbedingungen in den Kommunen ausreichend Gestaltungsspielraum, etwa bei der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und der zu verwendenden Datengrundlagen.
Der Leitfaden kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden: www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/arbeitsblaetter/ .

Az.: 25.1.1-002/001 gr

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