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StGB NRW-Mitteilung 760/2004 vom 29.09.2004
Leitfaden zur Kriminalprävention
Der Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen bietet Kommunen und freien Trägern einen neuen Leitfaden Kommunale Kriminalprävention an, der sie bei der professionellen Konzeption und Umsetzung kommunaler Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung unterstützen soll. Gleichzeitig kann er als Checkliste bei der Bewertung von Projektanträgen eingesetzt werden.
Zum besseren Verständnis ist der Leitfaden angereichert mit Beispielprojekten aus Nordrhein-Westfalen, die vom Landespräventionsrat bereits zusammengestellt und bewertet worden sind. So werden Projekte zur Kriminalprävention an Schulen vorgestellt, die gemeinsam mit Polizei, Jugendhilfe, Vereinen und sozialen Trägern aus dem Umfeld durchgeführt werden. In Rollenspielen, Körperspracheübungen und Übungen zur verbalen Selbstverteidigung sollen Schüler der sechsten Klasse etwa lernen, sich vor Gewalt friedlich zu schützen. Auch Beispiele zur Ausführung von kommunalen Sicherheitstagen, zur städtebaulichen Kriminalprävention oder zum Themenbereich Jugend und Alkoholmissbrauch werden ausführlich beschrieben.
Der Leitfaden zeigt Schritt für Schritt auf, wie kommunale Projekte initiiert, umgesetzt und bewertet werden können, von der Problemerkenntnis über die Festlegung der Projektziele bis zu ganz konkreten Maßnahmen zur Umsetzung, etwa der Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter, der Laufzeit und der Kosten. Auch auf Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation des Projektablaufs wird eingegangen, um den Erfolg eines Projekts untersuchen und bewerten zu können. Arbeitsmaterialien und Vorlagen wie Projektskizzen oder Ressourcenpläne sollen die konkrete Umsetzung erleichtern.
Der Leitfaden ist kostenlos bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates erhältlich und kann schriftlich oder telefonisch angefordert werden.
Landespräventionsrat NRW, Postfach 10 34 52, 40 025 Düsseldorf, Tel. 02 11 / 939 87 01, Fax 02 11 / 939 87 05, E-Mail: landespraeventionsrat@mail.lpr.nrw.de.
Im Internet ist der Leitfaden zudem als Download erhältlich unter
www.lpr.nrw.de.
Az.: I/2 101-01-4