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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 520/1998 vom 20.09.1998
Leitfaden zur Telearbeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung teilt mit, daß es in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesforschungsministerium einen Leitfaden über die Möglichkeiten der Telearbeit für die Praxis herausgegeben hat.
Der Leitfaden richtet sich vorwiegend an kleine und mittlere Unternehmen. Hierbei berücksichtigen die Darstellungen die verschiedenen Blickwinkel von Arbeitnehmern, Arbeitnehmervertretung und Arbeitgebern auf die Telearbeit. Außerdem sind speziell die öffentliche Verwaltung betreffende Aspekte in den Leitfaden eingeflossen und verschiedene Formen der Telearbeit, ihre Vorteile und wichtige Erfolgsfaktoren dargestellt.
Der Leitfaden (Best-Nr. A199) kann beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 500, 53105 Bonn; per Telefon: 0180/5151510 oder per Fax: 0180/5151511, E-Mail: info@bma.bund400.de , Internet: www.bma.bund.de, bestellt werden.
Az.: III 460-61