Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 512/2017 vom 05.07.2017

Leitfaden zur Umsetzung des DigiNetzG veröffentlicht

Am 10.11.2016 ist das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur weist auf die durch das DigiNetzG neu geschaffene Vorschrift des § 77d Abs. 4 TKG hin. Diese Norm regelt die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze. Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze haben demnach geschlossene Verträge über Mitnutzungen von passiven Netzinfrastrukturen nach § 77d Abs. 1 bis 3 TKG innerhalb von zwei Monaten nach deren Abschluss der Bundesnetzagentur zur Kenntnis zu geben. 

Diesbezüglich gelten folgende Hinweise: Gemäß der Gesetzesbegründung ist die Verpflichtung zur Meldung von Mitnutzungsverträgen, die seit dem Inkrafttreten des DigiNetzG geschlossen wurden, an die Bundesnetzagentur für die rasche Herausbildung einer chancengleichen, diskriminierungsfreien und möglichst konsistenten bundesweiten Mitnutzungspraxis erforderlich. Aufgrund der bislang fehlenden Erfahrungswerte mit gesetzlichen Mitnutzungsansprüchen sollen die Meldungen die erforderliche Marktnähe der Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Streitbeilegungsstelle möglichst schnell herbeiführen. Marktnähe ist eine Grundvoraussetzung, um in den knappen Entscheidungsfristen eine Praxis der ausgewogenen verbindlichen Streitbeilegung zu entwickeln. 

Der Eigentümer oder Betreiber des öffentlichen Versorgungsnetzes muss der Bundesnetzagentur daher ein Exemplar oder eine Abschrift des geschlossenen Vertrages innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss übermitteln. Da § 77d TKG eine Reihe von Rechtsfragen aufwirft, hat die BNetzA einen Leitfaden zur Übermittlung von Verträgen über Mitnutzungen öffentlicher Versorgungsnetze vorgelegt.

Der Leitfaden kann im Internet unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/ZIdB/Vertraege_Mitnutzung/Vertraege_Mitnutzung-node.html;jsessionid=795F2D20E563A44F19A0267507C82F96 .

Az.: 31.3-001/002

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