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StGB NRW-Mitteilung 660/2000 vom 20.11.2000
Leitfaden zur Vermeidung von Sozialhilfebetrug
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat mit Unterstützung der kommunalen Landesverbände und Praktikern von Sozialhilfeträgern einen Leitfaden zur Vermeidung und Bekämpfung von Sozialhilfebetrug mit allen rechtlichen Möglichkeiten für die Sozialhilfeträger erstellt. Der Leitfaden soll als eine Art "Checkliste" eine Hilfestellung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der täglichen Praxis der Sozialhilfe sein. Dabei soll Vermeidung von Sozialhilfebetrug nicht erst dann ins Bewusstsein rücken, wenn sich besondere Verdachtsmomente auftun. Der Leitfaden gliedert sich im wesentlichen in folgende Bestandteile:
- Hinweise über das Vorliegen von Betrug und über die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit,
- Hinweise, welche Bedeutung insbesondere einer umfassenden Beratung und Antragsprüfung sowie zeitnahem Arbeitsangebot im Rahmen der Hilfe zur Arbeit bei der Vermeidung von Sozialhilfebetrug zukommt,
- Darstellung der gesetzlichen Auskunftsansprüche und Auskunftsbefugnisse unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
- Darstellung des Datenabgleichs nach § 117 BSHG,
- Hinweise zum Einsatz von Ermittlern oder für Hausbesuche durch Sachbearbeiter der Sozialhilfeträger,
- Besonderheiten beim Asylbewerberleistungsgesetz,
- Hinweise zur Zusammenarbeit insbesondere mit der Polizei und Kommunen,
- Hinweise zu den Konsequenzen,
- Abschließender Exkurs mit Hinweisen für die Einwilligung des Betroffenen zur Einholung von Sozialdaten oder deren Übermittlung.
Der Leitfaden kann kostenlose bezogen werden beim Sozialministerium Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart, Fax: 0711 / 123 3999.
Az.: III 806 - 4