Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 613/2024 vom 23.09.2024

Leitfäden Generative KI in Kommunalverwaltungen

Die KGSt, Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, hat gemeinsam mit VITAKO, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V., einen Leitfaden zum verantwortungsvollen und effizienten Einsatz von sog. LLM-Tools innerhalb von Kommunalverwaltungen herausgegeben. Sie gehören zur Kategorie der „Generativen KI“ und können beispielsweise Texte erstellen, Recherchen durchführen oder Bilder und Videos erzeugen. Der Leitfaden enthält neben Erläuterungen der Begrifflichkeiten und des Rahmens für den Einsatz der Tools, konkrete Empfehlungen sowie praxisnahe Anwendungsfälle.

Künstliche Intelligenz (KI) verändert den Arbeitsalltag in vielen Verwaltungen: KI-gestützte Prozesse in Kommunalverwaltungen führen zu mehr Effizienz, erhöhen die Ergebnisqualität und stärken die Nähe der Verwaltung zu Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltungsmitarbeitende schätzen, dass durchschnittlich 38 Prozent ihrer Tätigkeiten automatisiert werden können (Barometer Digitale Verwaltung 2024).

Ein besonderer Fokus liegt aktuell auf der Nutzung von sogenannten LLM-Tools. LLM-Tools wie ChatGPT sind KI-Systeme, die auf ein KI-Sprachmodell – auf Englisch Large Language Model (LLM) –zugreifen und dieses nutzbar machen. Gerade wenn es um die Verarbeitung von Texten geht, werden LLM-Tools häufig als KI-basierter Chatbot angeboten.

Das nun von der KGSt und VITAKO veröffentlichte Papier konzentriert sich auf den Einsatz von LLM-Tools innerhalb von Kommunalverwaltungen. Es schärft das Verständnis für die Mehrwerte und sensibilisiert gleichzeitig für die Chancen und Risiken von LLM-Tools. Damit hilft das Papier Kommunen bei der verantwortungsvollen und effizienten Anwendung von LLM-Tools.

Um Kommunalverwaltungen bei der Anwendung von LLM-Tools Orientierung zu geben, ordnet das Papier zunächst die relevanten Begrifflichkeiten ein. Darauf aufbauend werden Empfehlungen ausgesprochen, welche Regelungen für einen verantwortungsvollen Einsatz von LLM-Tools innerhalb einer Kommunalverwaltung getroffen werden sollten. Abschließend werden praxisnahe Anwendungsfälle vorgestellt.

Die Leitfäden sind unter www.kgst.de abrufbar.

Az.: 17.0.1.2-005/002

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