Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 512/2000 vom 05.10.2000
Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in Düren
Am 21. Juni 2000 hat der Rat der Stadt Düren ,,Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Stadt Düren" verabschiedet. Damit gehört die Stadt Düren zu den wenigen Städten, die auf kommunaler Ebene verpflichtende Rahmenbedingungen geschaffen hat, um Mädchen und junge Frauen an den Maßnahmen und Leistungen der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe gerechter und gezielter als bisher zu beteiligen. Seit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1991 ist Mädchenförderung in der Kinder- und Jugendhilfe eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe. Die Erfahrungen zeigen aber, daß Mädchenarbeit längst noch nicht als Regelangebot in der Kinder- und Jugendhilfe etabliert wurde. Damit die Arbeit mit Mädchen zukünftig die notwendige Aufmerksamkeit und konkrete Anerkennung erhält, hat die Stadt Düren entsprechende Grundsätze und Rahmenbedingungen festgeschrieben. Die Dürener Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit beschreiben die notwendigen personellen, finanziellen und institutionellen Maßnahmen, um die Dominanz männlicher Strukturen in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe abzubauen und die Entwicklung zu geschlechtsdifferenzierter pädagogischer Arbeit mit Mädchen und auch Jungen zu fördern. Um das zu erreichen, sind die Mädchenleitlinien zukünftig Bestandteil der Verträge mit freien Trägem und der Beantragung städtischer Mittel. Die ,,Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Stadt Düren" können im Frauenbüro der Stadt Düren, Fritz-Erler-Str. 5, 52348 Düren, Tel.: (02421)25-2260-62, Fax (02421)25-2570 sowie per E-Mai1 (frauenbuero@dueren.de) kostenlos angefordert werden.
Az.: I/2 042-05-7