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StGB NRW-Mitteilung 763/2006 vom 23.11.2006
Leitung von Gesamtschulen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mit Presseerklärung vom 7. November mitgeteilt, für Schulleitungen an Gesamtschulen sollen ab dem Schuljahr 2007/08 die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Kollegen an den anderen Schulformen gelten. Bislang sei den Leitungen von Gesamtschulen über das übliche Maß hinaus sog. Entlastungsstunden gewährt worden, nämlich im Umfang von 0,25 Wochenstunden je Lehrerstelle. Diese haben landesweit einen Umfang von rd. 120 Lehrerstellen, die nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung stünden. Das Schulministerium wies darauf hin, man wolle die Leitungen von Gesamtschulen weder besser noch schlechter behandeln als diejenigen von Gymnasien oder Berufskollegs. Die Stellen sollen nunmehr dazu verwendet werden, um 100 Sozialpädagogen an Förderschulen, die bislang nur befristet eingestellt wurden, künftig dauerhaft auf regulären Planstellen zu führen.
In diesem Zusammenhang hat das MSW NRW auch darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich die Managementleistungen der Schulleitungen unterstütze. Ab dem 1. August 2006 erhalte daher jede Schule eine weitere Entlastungsstunde für die Schulleitung, was landesweit rd. 230 Stellen entspreche.
Az.: IV/2 211-35