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StGB NRW-Mitteilung 496/2012 vom 05.09.2012
Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Das MSW NRW teilt der StGB NRW-Geschäftsstelle Folgendes mit: Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde bisher sehr restriktiv gehandhabt. Dies entsprach auch der bisherigen Rechtsprechung. Wesentliches Kriterium war die Gefährdung der Versetzung und des Schulabschlusses. Gesamtschulen, Förderschulen und Schuleingangsphase waren daher von dieser Förderung bisher weitestgehend ausgeschlossen.
Inzwischen ist es auf der Grundlage eines Beschlusses des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom Februar 2012 und nach mehreren Gesprächen mit der zuständigen obersten Bundesbehörde möglich geworden, Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket auch für bisher nicht erfasste Gruppen von Schülerinnen und Schülern zu öffnen.
Ein zwischen den für Arbeit, Schule und Jugend zuständigen Ministerien abgestimmter Erlass wurde am 18.7.2012 veröffentlicht. Dieser ist im Internet unter http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/Bildungs_Teilhabepaket/Erlass_BuT_Lernfoerderung_180712.pdf ebenso zu finden wie das neue Antragsformular. Gefördert werden können jetzt u.a. auch formal nicht versetzungsgefährdete Schüler/innen. Nach wie vor ist es möglich, dass die Schulen die Fallgruppen auch weiterhin über ein Ankreuzverfahren sicherstellen.
Az.: IV/2 211-13