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StGB NRW-Mitteilung 709/2003 vom 23.09.2003
Lernstandserhebungen in NRW
Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, daß im Schuljahr 2004/2005 in Nordrhein-Westfalen ein neues Instrument der Qualitätssicherung und entwicklung eingeführt wird. Zu den traditionellen Klassenarbeiten und Parallelarbeiten träten dann landesweite Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) hinzu. Sie würden jährlich im ersten Halbjahr in Klasse 4 in Deutsch und Mathematik sowie in Klasse 9 in Deutsch, Englisch und Mathematik durchgeführt. Zur Einführung der Lernstandserhebungen in der Grundschule werde Nordrhein-Westfalen mit 5 weiteren Bundesländern mit Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein Abkommen schließen. Noch in diesem Jahr würden in NRW die vorbereitenden Erprobungsstudien an rd. 100 Grundschulen beginnen, bevor im Herbst 2004 erstmals an allen Grundschulen des Landes Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik eingeführt werden.
Auch die Aufgaben für die Lernstandserhebungen in Deutsch, Englisch und Mathematik in der Jahrgangsstufe 9 würden ab diesem Jahr in Studien an 100 weiterführenden Schulen erprobt. Für die Lernstandserhebungn in dieser Jahrgangsstufe habe Nordrhein-Westfalen eine Kooperation mit Skolverket, der nationalen schwedischen Schulbehörde, vereinbart. Erste landesweite Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 9 aller weiterführenden Schulen sollen ebenfalls im Herbst 2004 eingeführt werden.
Die Lernstandserhebungen sollen Lehrerinnen und Lehrern helfen, die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler an einheitlichen Standards zu messen und mit den Ergebnissen von Schulen mit ähnlichen Voraussetzungen zu vergleichen. Im Anschluß an die Einführung von Lernstandserhebungen sollen in Nordrhein-Westfalen teilzentrale Prüfungen für den mittleren Bildungsabschluß und für das Abitur vorbereitet werden.
Az.: IV/2-200-3/2