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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 515/2011 vom 24.11.2011
Letzter Mittelabruf beim Konjunkturpaket II
Der Minister für Inneres und Kommunales, Ralf Jäger, hat die Hauptverwaltungsbeamten mit Schreiben vom 22.11.2011 über die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen informiert. Die Fördermittel in Höhe von 2,844 Mrd. Euro, die seit Inkrafttreten des Investitionsförderungsgesetzes NRW (InvföG )am 08.04.2009 überwiegend in den Kommunen bereitstanden, sind nach den aktuellen Meldungen zu 100% in bereits beendeten bzw. noch laufenden Maßnahmen verplant, jedoch noch nicht vollständig abgerufen.
Aus diesem Grund erinnert der Innenminister daran, dass Mittelabrufe nur noch bis zum 15.12.2011 möglich sind. Fördermittel, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgerufen werden, verfallen. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 5 ZuInvG die Mittel nur noch für Investitionsvorhaben eingesetzt werden können, bei denen bis zum 31.12.2011 ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird.
Außerdem wird daran erinnert, dass nach Beendigung der Maßnahmen die gesetzliche Frist von 2 Monaten nach § 11 Abs. 3 InvföG zur Vorlage der von der örtlichen Rechnungsprüfung testierten Beendigungsanzeigen bei der Bezirksregierung einzuhalten ist. Für Maßnahmen, die erst kurz vor Jahresende 2011 beendet werden, bedeutet dies, dass die testierten Beendigungsanzeigen spätestens bis zum 29.02.2012 bei der Bezirksregierung einzureichen sind.
Das Schreiben des Ministers kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Konjunkturpaket abgerufen werden.
Az.: IV/1 900-11