Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 69/2010 vom 17.12.2009
Liste der Sachkundigen zu § 61 a Landeswassergesetz NRW
Das Umweltministerium NRW hat mit Datum vom 14.12.2009 mitgeteilt, dass nunmehr eine Liste der Sachkundigen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen nach § 61 a LWG NRW auf der Internetseite des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verfügbar ist.
Die Internet-Adresse lautet: „www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm“.
Auf dieser Internetseite des LANUV NRW sind grundlegende Informationen zur Dichtheitsprüfung zusammengestellt. Hierzu gehört der Gesetzestext des § 61 a LWG NRW sowie der Text der Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen an die Sachkunde für solche Personen, die Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen durchführen möchten (MinBl. NRW. 2009, S. 217).
Unter der Rubrik „Mehr zum Thema“ kann unter der Überschrift „Sachkundige für Dichtheitsprüfungen privater Hausanschlüsse“ eine weitere Eingabe-Maske aufgerufen werden. Hier kann dann nach konkreten Sachkundigen gesucht werden.
Zum Einen ist es möglich, konkret nach dem jeweiligen Zulassungsbereich (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ingenieurkammer) eine konkrete Firma und den Namen des Sachverständigen in dieser Firma zu suchen.
Zum anderen ist es möglich, eine sogenannte „Umkreissuche nach Sachkundigen“ zu starten. Bei dieser Umkreissuche gibt der Grundstückseigentümer seine Postleitzahl ein und dann werden in einer Ergebnisliste die Namen von Sachkundigen, die Firmen bei welchen diese arbeiten, die Postanschrift der Firmen sowie die zulassende Stelle (z. B. Handwerkskammer Münster) gezeigt. Durch ein erneutes „Klicken“ auf den Namen des Sachkundigen können dann detaillierte Kontaktdaten abgerufen werden. Hierzu gehören unter anderem die Telefonnummer, die Faxnummer, die E-Mail-Adresse sowie die Internet-Adresse der Firma, wo der Sachkundige tätig ist.
Az.: II/2 24-30 qu/ko