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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 617/2022 vom 27.10.2022
LKW-Kartell: LG München I bereitet Aufspaltung des Verfahrens vor
Das Landgericht München I hat am 14.10.2022 entschieden, dass das Inkasso-Unternehmen Financialright Claims als Klägerin bis zum 18.11.2022 auflisten muss, in welchen Staaten wie viele Lastwagen gekauft wurden. An Financialright Claims haben Käufer von rund 100.000 LKWs in 26 Staaten ihre Schadenersatz-Forderung über 590 Millionen Euro wegen Preisabsprachen abgetreten. Mit der Entscheidung bereitet das Gericht eine Aufspaltung des zweiten großen LKW-Kartellprozesses vor.
Die Richter teilten mit, dass man in diesem Fall über einen Teil der meist sehr komplizierten Streitfälle in einem oder mehreren abgetrennten Verfahren gesondert verhandeln werde. Durch eine Abtrennung von Käufen und Leasingverträgen in anderen Staaten erhofft sich das Landgericht, die Masse an Streitfällen besser handhabbar zu machen und die Rechtsprechung zu beschleunigen.
Das Gericht erwartet Ende Oktober oder Anfang November ein Sachverständigen-Gutachten zu den Klagen, die zum größten Teil LKW-Käufe in Deutschland betreffen. Die Hersteller der LKW bestreiten, dass durch ihren Austausch untereinander den Käufern überhaupt ein Schaden entstanden sei. Die Klägerseite geht dagegen von einem durchschnittlichen Schaden von mehreren Tausend Euro pro LKW aus.
Im Februar 2020 hatte das Landgericht München I die größte Klage über 867 Millionen Euro abgewiesen, da Financialright mit der Sammelklage seine Inkasso-Erlaubnis überschritten habe. Der BGH hat aber zwischenzeitlich eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte. Die Berufung von Financialright gegen das erstinstanzliche Urteil liegt derzeit beim OLG München.
Az.: 21.1.4.8-002/001