Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 312/2024 vom 02.05.2024
Lkw-Kartell
Ende März 2024 hat das OLG München eine Gerichtsentscheidung im Zusammenhang mit dem sog. Lkw-Kartell getroffen, die für Kommunen interessant ist, sofern sie Ansprüche an eine Inkasso- und Rechtsdienstleistungsfirma abgetreten haben. Laut unterschiedlichen Medienberichten (z.B. Wallstreet Online) muss das LG München I einen Schadensersatzprozess gegen das Lkw-Kartell noch einmal aufrollen. Der Kartellsenat des OLG München hob mit Urteil vom 28.03.2024 (Az.: 29 U 1319/20) das Urteil des LG München I vom 07.02.2020 | Az.: 37 O 18934/17 auf, weil die Klage entgegen der Ansicht des LG zulässig sei. Viele Fragen seien aber laut OLG noch offen und der Rechtsstreit zum jetzigen Zeitpunkt nicht insgesamt entscheidungsreif. Daher wurde das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das LG zurückverwiesen.
Die EU-Kommission hatte 2016 gegen die Lkw-Konzerne DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo/Renault Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt, weil sie von 1997 bis 2011 Verkaufspreise abgestimmt und auch zu Lasten kommunaler Kunden ausgetauscht hatten. Im zugrunde liegenden Fall haben die Käufer von rund 70.000 Lkw von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault 560 Millionen Euro Schadensersatz plus Zinsen gefordert. Dazu hatten sie ihre Ansprüche an den Inkasso- und Rechtsdienstleister Financialright Claims abgetreten. Er tritt als alleiniger Kläger auf und bekommt im Erfolgsfall 33 % Provision. Das LG München I hatte die Sammelklage zunächst abgewiesen, weil nach dortiger Ansicht Financialright Claims nicht anspruchsberechtigt sei, weil die Abtretungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstießen und somit nichtig seien. Das OLG kam im Berufungsverfahren aber zu einer anderen Bewertung. Das Vorgehen von Financialright Claims sei durch die Inkasso-Befugnis gedeckt. Wie der BGH inzwischen bereits mehrfach entschieden habe, setze die Nichtigkeit der Forderungsabtretungen eine eindeutige und nicht nur eine geringfügige Überschreitung voraus. Das sei vorliegend nicht der Fall.
Es gehe bei der Klage um verschiedene Lkw und Kunden aus ganz Europa und um Ansprüche im besonders komplizierten Kartellrecht. Den Lkw-Käufern und Leasingnehmern solle bei derart schwieriger Rechtslage nicht das Risiko dieser Einschätzung aufgebürdet werden. Entgegen der Ansicht der Lkw-Hersteller sei die Klage nicht mangels Anspruchsberechtigung der Inkasso- und Rechtsdienstleistungsfirma abzuweisen. Das OLG wies auch den Einwand zurück, die Klage sei wegen ihres außergewöhnlichen Umfangs rechtsmissbräuchlich. Financialright Claims sei auch nicht verpflichtet, ihren Vertrag mit einem Prozessfinanzierer vorzulegen. Das hatten die Lkw-Hersteller verlangt mit der Begründung, die Bündelung Tausender Forderungen mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Prozessfinanzierer mache es Financialright Claims schwer möglich, Vergleiche abzuschließen.
Das OLG München hat die Revision zum BGH zugelassen. Daimler Truck teilte bereits mit, der Konzern prüfe, ob er Rechtsmittel einlege.
Az.: 21.1.4.7-001/002 we