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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 441/2012 vom 02.08.2012
LKW-Maut auf Bundesstraßen
Die LKW-Mautpflicht wird jetzt auch für einige gut ausgebaute Bundesstraßen erhoben. In NRW geht es um acht Straßen-Abschnitte.
B 1 — Dortmund Westfalendamm in Richtung Dortmund/Unna
B 51 — Münster-Hafen nach Münster-Süd
B 52 — Autobahnkreuz Kreuz Bonn-Ost nach Bad Honnef
B 54 — Dortmund Rheinlanddamm/Ruhrallee — in Richtung Dortmund Süd
B 54 — Anschlussstelle Krombach Richtung Siegen
B 64 — Anschlussstelle Paderborn-Zentrum i. Richtung Süd-Ost Warburger Str.
B 236 — Anschlussstelle Dortmund-Nordost nach Dortmund-Berghofen
B 236 — Gummersbach-Derschlag nach Bruchermühle
Die Geschäftsstelle weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass nach § 45 Abs. 9 StVO die Straßenverkehrsbehörden Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch anordnen dürfen, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können (sog. Maut-Ausweichverkehre).
Az.: III/1 644-02