Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 684/2004 vom 09.09.2004

Lockerung der Regelungen des Stabilitätspakts

Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ vom 31. August 2004 unter Berufung auf Kommissionskreise in Brüssel sollen Staaten mit hohem Defizit und anhaltend schwachem Wachstum künftig mehr Zeit als bisher bekommen, um ihre Neuverschuldung schrittweise abzubauen. Außerdem solle die Definition der "außerordentlichen Umstände" neu gefasst werden, die es Staaten bisher schon erlaube, die Drei-Prozent-Defizitgrenze vorübergehend zu überschreiten. Die Vorschläge von Almunia, die er am Freitag, den 3. September 2004 in Brüssel präsentiert hat, sollen die seit drei Jahren währenden Auseinandersetzungen um den Stabilitätspakt befrieden. Deutschland und Frankreich haben die Defizitgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts seit 2002 dreimal hintereinander gebrochen. Zuletzt hatte der EuGH entschieden, dass der Beschluss der EU-Finanzminister vom November 2003, die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich auszusetzen, nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Der jetzige Vorstoß von Almunia kann als Maßnahme gewertet werden, mit der er den konstruktiven Dialog über Anwendung und Auslegung des Stabilitätspakts fortsetzen will, um den Pakt zu retten. Dazu soll dessen Auslegung flexibilisiert werden. Allerdings hieß es in Brüssel, dass die Wiederaufnahme der Ende 2003 gestoppten Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich durch die neuen Vorschläge Almunias nicht tangiert werde: "Diese Diskussion um den Pakt führen wir unabhängig von der Frage, wann und wie die Verfahren wieder aufgenommen werden."

Nach Verlautbarungen aus Kommissionskreisen soll der Fokus weniger auf einer "mechanistischen" Auslegung der Drei-Prozent-Defizit-Regel und mehr auf wachstumsfördernden Reformen liegen. Daneben müssten auch der Schuldenstand und seine Dynamik eine stärkere Rolle spielen. Auflagen an die Regierungen will Almunia zudem stärker von der Höhe der staatlichen Pensionslasten und der Art abhängig machen, wie mit ihnen umgegangen wird. Weiter fassen will Almunia auch die Ausnahmebestimmungen. Ein Defizitverstoß in einem Jahr ist bisher nur zugelassen, wenn Staaten in eine tiefe Rezession rutschen und ihr Wachstum gegenüber dem Vorjahr um mindestens zwei Prozent einbricht. Künftig sollen Ausnahmen bereits bei anhaltender Stagnation erlaubt sein.

Az.: IV/1 960-00/9

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