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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 268/2022 vom 12.04.2022
Luftqualität 2021 in NRW: Positive Entwicklung setzt sich fort
Die positive Entwicklung der Luftqualität in den zurückliegenden Jahren hat sich auch im Jahr 2021 fortgesetzt. An allen bisher bestehenden Messstellen in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ im vergangenen Jahr eingehalten nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Einzig an einer im Sommer 2020 neu eingerichteten autobahnnahen Messstelle in Essen wurde der Grenzwert mit 43 µg/m³ überschritten. Für alle weiteren Luftschadstoffe, für die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorliegen, wurden die Werte an allen Probenahmestellen des Landes sicher eingehalten. Das zeigen die Auswertungen aller Messdaten aus dem Jahr 2021 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Stickstoffdioxid (NO2)
Im Jahr 2020 wurde für Stickstoffdioxid (NO2) erstmals der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) für den Jahresmittelwert an allen Messorten eingehalten. Im Jahr 2021 gab es insgesamt 135 Probenahmestellen für Stickstoffdioxid, mit einer Überschreitung. An den 79 ausgewerteten verkehrsnahen Probenahmestellen traten Abnahmen von bis zu 6 µg/m³ (Bielefeld-Innenstadt) auf. Im Vergleich dazu wurden etwa im Jahr 2016 an 127 Messstellen 60 Überschreitungen des Jahresmittelwertes gemessen, der Höchstwert lag bei 63 µg/m³. Nachstehend Beispiele für die Entwicklung der höchsten NO2-Jahresmittelwerte von 2016 bis 2021 für ausgewählte Städte.
Saubere Luft ohne Fahrverbote
In der Vergangenheit zu hohe Stickstoffdioxid (NO2)-Werte waren Auslöser von insgesamt 14 Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen und betroffene Kommunen. Vielerorts drohten Dieselfahrverbote. In allen 14 Verfahren in Nordrhein-Westfalen konnten Vergleiche erzielt werden. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen verständigt, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auch weiterhin sichergestellt werden soll. Zu Fahrverboten für dieselbetriebene Fahrzeuge kam es infolgedessen nicht.
Feinstaub (PM10 und PM2,5)
Beim Feinstaub werden an unterschiedlichen Messorten zwei verschiedene Korngrößen gemessen, Partikel mit einem maximalen Durchmesser von zehn Mikrometern (PM10) und die noch kleinere Feinstaubfraktion mit maximal 2,5 Mikrometer Durchmesser (PM2,5). An allen Probenahmestellen wurden die Grenzwerte deutlich unterschritten. Neben dem EU-Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel wurde an allen 66 Probenahmestellen auch der Tagesmittel-Grenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahmestelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 µg/m³ auftreten. Die noch kleineren Partikel der Feinstaubfraktion PM2,5 werden an 33 Orten in Nordrhein-Westfalen gemessen. Der europaweit geltende Grenzwert von 25 µg/m³ wurde auch hier im Jahr 2021 an allen Messstationen sicher eingehalten.
Az.: 27.2.1-001/003 gr