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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 238/2020 vom 18.02.2020
Luftqualität verbessert sich im Jahr 2019
Das Umweltbundesamt hat am 11.02.2020 Daten zur Luftqualität in Deutschland für das Jahr 2019 veröffentlicht. Danach wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig.
Für die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA) wurden überwiegend die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes. Die Daten belegen, dass die Maßnahmen der Städte für saubere Luft wirken.
Aktuell werden in 19 Städten die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten. Wenn alle Daten ausgewertet sind, könnte die Zahl noch auf 25 bis 30 Städte steigen.
Der Rückgang der mittleren NO2-Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates sowie die jährlich stattfindende Erneuerung der Fahrzeugflotte und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Modellierungen zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung 2019 eine Minderung von ein bis zwei Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund drei Viertel auf neue, sauberere Fahrzeuge zurückzuführen und nur etwa ein Viertel auf die Wirkung der Softwareupdates.
2019 war das am geringsten mit Feinstaub belastete Jahr seit Beginn der Feinstaubmessungen Ende der 1990er Jahre. Die Feinstaubgrenzwerte (höchstens 35 Tage pro Jahr über 50 µg/m³ Luft im Tagesmittel und maximal 40 µg/m³ Luft im Jahresmittel) wurden erstmals deutschlandweit eingehalten.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die vom UBA veröffentlichten Zahlen zeigen, dass die Maßnahmen, der Kommunen zur Verbesserung der Luftqualität wirken. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 gab es mehr als 50 Städte in denen der Luftqualitätsgrenzwert überschritten wurde. Die Zahl ist im Jahr 2019 auf nun 25 bis 30 Kommunen zurückgegangen.
Durch die Bundesförderung wurden zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht: Dieselbusse wurden nachgerüstet, emissionsfreie Fahrzeuge auf Elektro- oder Wasserstoffbasis angeschafft und Verkehrssysteme digitalisiert. Wesentliche Maßnahmen sind zudem der konsequente Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs. Im Zuge des Klimaprogramms der Bundesregierung müssen auch hier Fördermittel in den kommenden Jahren dazu beitragen, die Verkehrswende in den Städten und Gemeinden voranzutreiben. Für den Durchbruch braucht es eine Verstetigung der Unterstützung der Kommunen, denn gerade der Infrastrukturausbau und -umbau bei Bus, Bahn und Radverkehr wird über die Laufzeit vieler Programme hinausgehen.
Erfreulich ist zudem, dass jüngste Gerichtsverfahren in NRW zu Luftreinhalteplänen in mehreren Städten nun zu Vergleichen führten und anstelle von Fahrverboten der Fokus auf entsprechend wirksamen Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes liegt. Aufgrund stetig sinkender Luftschadstoffbelastungen in den Städten sollten Gerichtsverfahren bald der Vergangenheit angehören.
Weitere Informationen
Vorläufige Auswertung des UBA „Luftqualität 2019“ www.umweltbundesamt.de (Rubrik: Publikationen)
Pressemitteilung des UBA vom 11.02.2019: www.umweltbundesamt.de
Az.: 27.2.1-001/003 gr