Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 299/2011 vom 22.06.2011

Mainzer Erklärung des Verbandes deutscher Musikschulen

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) hat am 19. Mai 2011 im Rahmen der Bundesversammlung die sog. Mainzer Erklärung „Die Schulzeitverkürzung darf musikalische Entfaltung nicht behindern — Musikalische Bildung braucht Zeiten und Räume in der Schule!“ verabschiedet. Danach stünden Bund, Länder und Kommunen für die musikalische Breitenarbeit, für die Zugänglichkeit zu musikalischen Bildungsangeboten der öffentlichen Musikschulen und für die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in der Pflicht. Dazu bedürfe es sinnvoller Zeitstrukturen und der Bereitstellung von geeigneten Räumen und Möglichkeiten individueller Förderung. Die Mainzer Erklärung kann unter folgender Adresse im Internet abgerufen werden: http://www.musikschulen.de/medien/doks/mk11/mainzer_erklaerung%20vdm.pdf

Az.: IV/2 454

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